Vorladung Polizei THC Bluttest

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von St3ff, 25. Januar 2008 .

  1. 26. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    glaub das wird schwer, nachzuweisen dass das nur ne "Ausnahme" war...Wenn die Blutprobe positiv ausfällt. Diese Schnelltests, die DrugWipe II, sind NICHT vor Gericht anerkannt, nur die Blutprobe.

    Laut gesetz darfst du frühstens 24 Stunden nach THC-Konsum wieder ein Kraftfahrzeug führen. Ich wüsste nicht was ich der Polizei dann erzählen muss damit das ganze eingestellt wird und man seinen Führerschein behalten kann....Darum ---> Anwalt suchen, dafür gibt es die ja ^^

    @ SeXy: was ist denn mit deiner Sign los?? wird hier als riesengroßes -defektes- Bild dargestellt, sprich die Posts werden gaaaaaaaaaaaannnz lang und breit
     
  2. 26. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Weiß nich, bei mir gehts. Aktualisieren hilft auch nicht? Find ich komisch, dass das nur bei meiner Sig so is bei dir. Liegt auch aufm RR Server die Grafik, also an mir kanns nich liegen.
     
  3. 26. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    hm jetzt iss wieder alles richtig....komisch komisch *g*
    @mods: sorry 4 off-topic, aber war schon merkwürdiges Phänomen^^ hab leider keine screens gemacht...
     
  4. 30. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    ich hab mir mal überlegt was ich den sagen werde...
    also, meine freundin hat mit mir schluss gemacht und nen kollege von mir hat dann weed besorgt und gesagt das ich dann mal auf andere gedanken komme...

    vllt habt ihr ja noch was , was ich den sagen könnte

    danke
     
  5. 30. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Aber am besen wen is wenn ihr iner gruppe dabei wart niemanden verraten kommt nicht gut und am besten gestehen das es das erste mal war denn denke ich mal drücken dien auge zu!
     
  6. 30. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest


    Oh Mann was haben dir denn alle geraten ?

    Du sagst einfach gar nichts, wenn du schon dahin gehst. Du machst von deinem Verweigerungsrecht gebrauch und das wars.

    Deine Story kannst du schonmal knicken da sonst dein "Freund" drann ist, die wollen wissen wer das ist und dann haste das nächste Problem.


    Geh einfach nicht hin, wo ist das Problem ?!?! Und wenn Du doch dahin gehst DANN SAG GAR NICHTS, VÖLLIG EGAL WAS DIE BULLEN DIR ERZÄHLEN, GLAUB MIR!!!!

    PS:

    Aber wenn Du dich weiter in die reinreiten willst dann geh da ruhig hin und erzähl was du vorhast. Dadurch gestehst du den Konsum und somit gehts weiter. Denn dein Freund und Du waren sicherlich nicht in NL und somit hast du es "Besessen", folglich ist es schon Strafbar...
    Bin mal gespannt was Du machst
     
  7. 31. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    vorschlag angenommen das ist das beste was du machen kannst^^ biste im rechtschutz anwalt könnte dir helfen? wenn net gibts doch armutsrecht oder so?? ich kenn mich ja auch nicht aus musst du dich mal erkundigen bzw drum kümern
     
  8. 31. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Tzzz THC ist doch für den Eigenbedarf nicht verboten also kannst du dich da Heute garnicht verplappen, " Meine Meinung"!

    Du solltest vllt verschweigen wo du es her bekommst und wie viel du davon nimmst! Und auf jedenfall immer behaupten das du nur Zuhause kiffst und nicht im Öffentlichen Straßenverkehr

    Das sollte eigentlich reichen
     
  9. 31. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Erzähl den Bullen doch einfach das du nen Joint gefunden hast und ihn dann halt geraucht hast, klingt zwar unglaubwürdig, aber das is ja egal, da se dir ja nicht das Gegenteil beweisen können.
    Sonst würde ich auch schweigen.
     
  10. 31. Januar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    THC ist auch für den Eigenbedarf verboten, zumindest der Besitz (der Konsum ist nach wie vor legal, aber versuch mal was zu konsumieren ohne es vorher zu besitzen ^^).
    Den "Eigenbedarf" wie es ihn früher mal gab gibt es nicht mehr, es gibt nur noch die geringe Menge und die nicht-geringe Menge.

    Wie das Verfahren jetzt genau bei -ich nenn es mal- THC-Besitz abläuft weiß ich nicht, bei chemischen Drogen (bei geringen Mengen) bekommt man nen Strafbefehl und nen Bußgeld von 700-900 Euro.
    Weiß net ob ich es schonmal gepostet hatte: Ne Kollegin von mir wurde mit 3,5 Ecstasy-Einheiten und 1,5g Speed erwischt, die hat folglich nen Strafbefehl erhalten und musste letztlich knapp 350 Euro zahlen (im Strafbefehl stand was um die 900 Euro drin, letztlich hat sie aber nur die 350 zahlen müssen wg. Arbeitslosigkeit)...
     
  11. 1. Februar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    denk ich auch, geb dir da recht man muss sich nur schlau anstellen.
     
  12. 2. Februar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    so hab aussage verweigert und habe heute post vom straßenverkehsamt 1monat fahrverbot und 250 euro bußgeld kommt da jetzt nch was von denen ? und der polizist meinte das die anzeige awhrscheinlich fallen gelassen wird.
     
  13. 3. Februar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    ja du sagst halt das du gekifft hast , es wurde doch thc im blut gefunden da kannste nichts mehr vertuchen , un sag die wahrheit
     
  14. 3. Februar 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Sag die Wahrheit, weil alles andere kommt raus! Mein Tipp.
     
  15. 10. September 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Lebt der Thread hier noch ?!
    Falls ja, dann erzähle ich mal was zu meiner Geschichte..
    Ganz genau die Gleiche Situation, am Samstag von den Bullen abgehalten worden, ca. 20min vorher einen geraucht, den Bullen gesagt, dass es ca. 3h her ist. Hatte auch ca. 5-7 Gramm dabei, aber weniger hochwertiges. Mit mir waren noch 3 Kollegen, auch alle bereit (außer 1).
    Probezeit ist um, bin 20 und wohne in NRW. Musste mit auf die Wache zur Blutabnahme und ein Paar Tests durchführen.
    Hab heute (nach 2 Werktagen schon, sehr schnell die Guten!!!!!!) den Brief von der Polizeistelle bekommen zur Vorladung.
    Soll ich hingehen? Hatte ich eigentl. vor, habe mir auch schon ein Paar Geschichten zusammengereimt ; von wegen guter Kollege wohnt in Gronau (ca. 10-20KM von der holländischen Grenze) und studiert da (macht der echt, kenne den seit der 5ten Klasse), bin in den letzten 2 Monaten ab und zu bei ihm gewesen und in Holland gekifft halt..Weed habe ich von einem unbekannten Türken, der hier bei uns rumläuft (das stimmt auch und er verkauft echt was)
    Wie sollte ich vorgehen? Kann mir schon vorstellen, dass es negativ geweretet wird wenn man da net auftaucht. Ich meine man kann sich auch "freiboxen" durch seine Aussagen oder?!
     
  16. 10. September 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Hmm schwer zu sagen...

    Die Bewerten das nach deinen Blutwerten, THC verschwindet nach 3-4 Wochen vollständig ausm Körper.

    Wenn die Werte zeigen das du Dauerkiffer bist, dann nehmen die dir den Lappen ab, weil sie davon ausgehen MÜSSEN dass du auch unter der Einwirkung von THC fährst. So wars bei nem guten Kumpel von mir vor ca 2 Wochen.

    Ob die Ausrede mit Holland usw was bringt kann ich dir nicht sagen...aber ausprobieren würd ich das auf jeden Fall! Besser als gar nicht hinzugehen, da kriegst du nur noch mehr Streß.
     
  17. 10. September 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Die wollen dir eine Anzeige geben, weil du wärendt der Autofahrt Cannabis konsumiert hast.. Im Normalfall wollen sie von dir hören das du es sonst ja nie tust und dass das eine Ausnahme war.
    Ein Freund von mir hat wegen einem solchen Vorfall seine pappe weggenommen bekommen und darf seinen Führerschein erst mit 24 machen....

    Also immer ehrlich sein, Details weglassen aber auf keinenfall lügen, denn soweit ich das bisher mitbekommen habe können die Kerle in Blau lügen riechen^^

    gruß kalli.hes
     
  18. 10. September 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Erspar deinem Kumpel aus Gronau die eintragung und erwähn ihn nicht. Das bringt dir nich wirklich was.

    Prinzipell gilt:
    Ihr müsst absolut gar nichts sagen ausser den Daten die auf eurem Ausweis stehen. Sie können euch nur belangen wenn ihr Falschaussagen macht.

    Allerdings kann es euch vor Gericht natürlich negativ ausgelegt werden wenn ihr euch stur stellt.

    Wichtig ist aber dass ihr keine weiteren Namen nennt. Das sind Daten die ihr den Bullen unnötiger weise gebt und die anschließend in ihrer Datensammlung verschwinden. Da zieht ihr nur noch mehr Leute mit rein.
     
  19. 15. September 2008
    AW: Vorladung Polizei THC Bluttest

    Soo nochmal zur Ergänzung, wen es interessiert..
    War heute bei den Bullen, Aussage gemacht!
    Und es wird höchstwahrs. alles fallengelassen ; also das mit dem Gras sowieso, weil zum Einen Erstvergehen und zum anderen geringe Menge.
    Das Verkehrsamt wird wahrs. noch Post schicken, wo ich im schlimmsten Fall ein Drogenscreening machen muss, was aber an sich auch kein Problem ist.
    Also kann man sagen Glücl im Unglück und ich habe auf jeden Fall daraus gelernt
     
  20. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.