#1 10. Juli 2009 W-Lan-Community fon: Gericht hält Funknetz-Teilen für rechtswidrig Ein Kölner Gericht hat entschieden, kommerziell organisiertes Teilen von W-Lan-Zugängen verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Bandbreite weiterzuverkaufen sei nicht legal. Das unterlegene Unternehmen, die W-Lan-Community fon, geht in Revision - nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Köln - Das Prinzip von fon: Wer Mitglied ist, kauft einen W-Lan-Router und teilt anschließend sein eigenes Funknetz mit anderen fon-Kunden. Die Idee dahinter: Wo immer ein "fonero", wie das Unternehmen seine Kunden nennt, sich aufhält, sollte er ein W-Lan-Netz vorfinden, in das er sich problem- und kostenlos einwählen kann. Nicht-Mitglieder können Tageskarten für fon-Zugänge erwerben - diejenigen, deren Hot Spots genutzt werden, bekommen dann einen Anteil von dem, was die Gastnutzer bezahlen. Doch genau dies - das Teilen eines W-Lan-Zugangs mit anderen, vermittelt durch ein kommerziell orientiertes Unternehmen - hält das Oberlandesgericht (OLG) Köln für wettbewerbswidrig. Wie heise online berichtet, entschied das OLG am 5. Juni 2009 ( Az. 6 U 223/08), fon dürfe seine Dienste hierzulande künftig nicht mehr anbieten. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Berufung zurück - fon war zuvor bereits vor dem Landgericht Köln unterlegen. Geklagt hatte ein DSL-Zugangsprovider. Der sah sein Geschäftsmodell durch fon bedroht. Die Richter stimmten dem Kläger zu, dass das Modell des beklagten Unternehmens, "die Interessen der Klägerin als Mitbewerberin, aber auch anderer Marktteilnehmer spürbar (...) beeinträchtigen" könne. In der Urteilsbegründung heißt es: "Den Flatrate-Angeboten in diesem Bereich liegt die unternehmerische Erfahrung und Erwartung zu Grunde, dass Privatkunden ihren Internet-Zugang nicht rund um die Uhr in gleichbleibendem Umfang (...) nutzen, sondern typischerweise nur für begrenzte Zeitabschnitte unter Übertragung begrenzter Datenmengen." Die potentielle Dauernutzung durch andere, die fon dafür womöglich sogar Geld bezahlten, sei daher geschäftsschädigend. Fon erbringe keine eigene "technische oder organisatorische Leistung", sondern nutze "eine von der Klägerin unter anderen Voraussetzungen geschaffene Infrastruktur 'schmarotzend' aus, um sich mit einem eigenen kommerziellen Angebot am Markt zu etablieren". Fon hat bereits erklärt, man habe Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) über das W-Lan-Teilen entscheiden. Zu heise online sagte ein fon-Sprecher, dass die OLG-Entscheidung nach Meinung des Unternehmens nur das Verhältnis zwischen Provider und fon betreffe. Die Nutzung von fon werde nach fon-Einschätzung für bereits registrierte Kunden durch die Entscheidung nicht illegal, " selbst wenn die Entscheidung bestätigt werden sollte". quelle: Spiegel Online + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Juli 2009 AW: W-Lan-Community fon: Gericht hält Funknetz-Teilen für rechtswidrig Kannt ich noch gar nicht. Gefällt mir aber, die Idee hinter fon. Eig. schade, dass alle so geldgeil sind, dass man nicht mehr gewillt ist, Kompromisse einzugehen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Juli 2009 AW: W-Lan-Community fon: Gericht hält Funknetz-Teilen für rechtswidrig ist doch klar das die dsl-anbieter klagen. ich finds auch richtig so. wer immer online sein will, soll sich ne umts karte besorgen. sonst werden nachher noch die preise für die flatrates angehoben + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Juli 2009 AW: W-Lan-Community fon: Gericht hält Funknetz-Teilen für rechtswidrig früher wars sogar ma kostenlos, hab hier auch noch son router rumstehen von dennen bzw wlan dingsda nur nutz es nich, ich sag nur störhaftung + Multi-Zitat Zitieren