Wann wieder raus dürfen???

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von m4p3x, 28. Januar 2008 .

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  1. 28. Januar 2008
    Hi ich hab mal eine frage die mich nicht in ruhe lässt und zwar wie sieht es im rechtssystem aus?? Wie bekannt darf man unter 18 also ab 16 bis 12 raus aber wie sieht es aus wann man wieder raus darf?

    also um wie viel uhr ich wieder legal auf der straße sein kann? angenommen ihr wärt ein bäckerlehrling der schon um halb 3 anfangen muss dann darf man ja auch raus deshalb versteh ich das nicht also frage ich euch mal wisst ihr irgendwas?? würde mich freuen auf antworten bw sicher


    mfg m4p3x
     
  2. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Grundsätzlich würd ich glatt mal behaupten, dass deine Eltern das bestimmen können, wie lange du "draussen" bleibst und nicht in deinem elterlichen Knast weilen mußt.

    Das mit 24 Uhr ist doch nur für Kneipen und Diskotheken.

    Hm..

    in Österreich gibt es dagegen sehr wohl Ausgsangsverbote für Jugendliche:

    NEUSTART - Leben ohne Kriminalität. Hilfe nach der Haft, für Opfer & Prävention - Angebote in Österreich

    Also mir ist nichts dergleichen für die BRD bekannt und demnach gibts auch keine Regeln, ausser die deiner Eltern, wann du wieder rausdarfst.
     
  3. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Ich habe mal gehört das der neue Tag um 5uhr morgens beginnt, rechtlich gesehen.

    Also ich wurde als ich noch klein war auch schon von den Herren in Grün nachhause geschickt weils zu spät war. Also ich denke es ist 100%ig so.

    MFG,
    BuffaloBill
     
  4. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    ich dachte aber auch immer, dass die kinder und jugendlichen auch einen begrenzten ausgang vom gesteztgeben aus haben!
    Hab mir diese Frage auch schonmal früher gestellt, aber ich weiss leider auch keine antwort!
    Dnek mal normals ist 6 uhr!
     
  5. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Also meines Wissens is das so ...
    Es gibt kein wirkliches Gesetz das Unter 18 Jährigen untersagt rauszugehen. Die Polizei jedoch darf zum "Selbstschutz" der Kinder diese nach Hause fahren. DAs werden sie sicher nicht tun wenn du ein paar meter von deinem haus entfernt bist oder nur eine kurze Strecke von zb. Deinem Freund nach Hause läufst. Wenn du allerdings alkoholisiert oder auch sehr weit weg von deiner Wohnung aufgegriffen wirst werden sie dich in den meisten Fällen wohl nach Hause "begleiten".
    Die Regelung sieht so aus :
    14 - 16 : Bis 22 Uhr
    16 - 18 : Bis 24 Uhr

    Im Fall des Bäckerlerlings wird die Polizei ihn also sicher nicht nach Hause fahren. Wie gesagt es gibt meines Wissens nach kein Gesetz! Das liegt alles in der Hand der Polizei.
     
  6. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Das wird aber nicht an Uhrzeiten gemessen, sondern eher darum, ob der Herr in Grün meint, dass es vielleicht besser ist, dass du zuhause wärst um keinen Blödsinn mehr zu machen.

    Wenn die z.B. deine Eltern anrufen und die bestätigen, dass du noch draussen sein darfst etc... dann kannste wieder deines Weges gehen.. hab ich mal bei Toto und Harry gesehen.
     
  7. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Bis 16 darf man nur bis 22:00Uhr
    Von 16-18 nur bis 24:00Uhr
    Über 18 solange wie man lust hat

    Soweit weiss ich das^^
     
  8. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    So, jetzt nochmal nachgeschaut:

    Wiki

    Jugendschutz in der Öffentlichkeit [Bearbeiten]Im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG § 1) sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und sind Jugendliche Personen, die 14 oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

    Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    Kindern ist der Aufenthalt auf öffentlichen Festen bis einschließlich 20 Uhr, Jugendlichen ab 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet.

    Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Eine Ausnahmeregelung gilt nur, wenn diese durch die zuständige Behörde genehmigt ist (§ 5 Abs. 3). Im Falle einer von Trägern der öffentlichen Jugendarbeit initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet, sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden, sofern keine Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des Erziehungsberechtigten vorhanden ist.


    Was das Jugendschutzgesetz nicht regelt [Bearbeiten]Vom Jugendschutzgesetz nicht geregelt wird die Abgabe von Gefahrstoffen und potentiell gefährlichen Stoffen wie pyrotechnischen Gegenständen. Diese sind kein Bestandteil des Jugendschutzgesetzes, sondern werden durch andere Gesetzeswerke wie das Sprengstoffrecht geregelt.

    Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen.

    Jugendschutzgesetz (Deutschland) – Wikipedia
     
  9. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    nicht der fall
    so lange wie willst: nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Schutzbefohlenen. Ansonsten tritt das in Kraft was cR!m3 gepostet hat, und das immer! Ob die Eltern nun sagen dass du länger draußen bleiben darfst oder nicht tut nichts,es muss einer dabei sein.In Diskotheken gelten ähnliche Regelungen bloß dass da alle unter 18 nach 24:00 rausgeschmissen werden, egal ob da einer dabei ist.
    neuer Tag ist 6:00, ausnahmen gibts, wenns wegen Arbeit ist.

    mfg
    mfg
     
  10. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Nö. Du darfst ab 16 Jahren ja schon um 6 Uhr anfangen zu arbeiten, wie willst dann legal zur Arbeit kommen?

    Ich würd auch sagen, es gibt keine Ausgangssperre, für "draußen", sondern nur für Diskotheken.
    Ab 14 bis 22:00 Uhr,
    ab 16 bis 00:00 Uhr,
    ab 18 bis Ende.
    -> Für Diskotheken und eigentlich auch Schützenfeste und Zeltparties.
     
  11. 28. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Mir wurde vor etwa nem halben Jahr von einem Polizisten bestätigt, dass man theoretisch als Jugendlicher so lang draußen bleiben darf wie man lustig ist.

    Die Beschränkung gilt nur für Dorffeste / Discotheken / ...

    Allerdings ist's so, dass wenn die Grünen dich mit 16Jahren nachts irgendwo im Vollsuff liegen sehen, dich heimfahren und wenn se dich öfters nachts sehen wohl das Jugendamt kontaktieren.
     
  12. 29. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Es gibt keine gestzliche Regelung. Ich habe nachgefragt. Das liegt im ermessen der polizei ... hab vorher genug dazu geschrieben....
     
  13. 29. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Nicht unbedingt.
    Jedenfalls stehts so nicht im Juschg.
    Raus darf man ab 5 Uhr morgens wieder. Allerdings besagen das JuSchG sowie der Anwalt meines Vertrauens, dass man sich nur nicht an jugendgefährdenden Orten aufhalten darf. Das widerum ist aber Interpretationssache. Ne Bekannte die beim Jugendamt arbeitet widerum sagt, man darf zu den hier genannten Zeiten raus, darf aber auch später noch nachhause gehen, sofern man vorher in nem geschlossenen Raum war, sprich nicht in der Öffentlichkeit.
    Das ganze ist natürlich durch ne Aufsichtsperson außer Kraft gesetzt.

    Soweit ich also sagen kann, darfste solange raus, wie deine Eltern es erlauben. Nur in Kneipen, Restaurants etc. darfst du dich eben je nach Alter ab 22 oder 24 Uhr nichtmehr alleine aufhalten.
    Alkohol darfst du dort eben je nach Alter kaufen und verzehren, es sei denn es ist eine personensorgeberechtigte Person dabei.
    Das Fazit daraus: Eigentlich darfste raus wann du willst, sicherer fährste aber mit ner Begleitperson.

    PS: Eigentlich ist es eben genau so, wie K!LL P4UL schon geschrieben hat, da stehen sogar die Zitate ausm JuSchG. Sprich der einzige Post, der mit Quellen hinterlegt ist. Weiß nicht, wieso da andere mit ihren naiven Gerüchten versuchen gegenanzureden.
    Find ich echt schlimm, dass fast niemand mehr weiß, wie das wirklich geregelt ist.
     
  14. 29. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Ich denke auch das es deine eltern zu entscheiden haben solange du noch zuhause wohnst und wenn du ne eigene wohnung hast kanste ja für dich selber entscheiden wäre ja auch schlimm wenn nicht
     
  15. 29. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    raus darfste, solange du willst
    nur nicht in kneipen abhängen usw.
     
  16. 30. Januar 2008
    AW: Wann wieder raus dürfen???

    Genau so ist es, wenn ihr euch mal das JuSchG durchlest findet ihr nur Angaben zu welchen Zeiten Jugendliche in Kneipen/Discotheken etc. sein dürfen. Wenn du mit 15 um 2Uhr Nachts vom Polizisten angetroffen wirst, dann liegt das ganz in seinem Ermessen was er mit dir anstellt(Nach Hause fahren, Eltern anrufen oder ignorieren^^). Bei mir inner Gegend is den Herren in Grün das relativ egal, wenn se einen Nachts sehen, solange man sich net halb ins Koma gesoffen hat oder randaliert.
     
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