Was ändert sich im Januar 2025?

Einige wichtige Neuerungen stehen im Jahr 2025 an. Der Mindestlohn steigt. Wohngeld wird erhöht. Eltern dürfen mehr Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich ansetzen. Auf das Thema Gesundheit wird ebenfalls ein besonderer Fokus gelegt - die elektronische Patientenakte kommt. Recyclingpflichten für Altkleider werden eingeführt. Dies sind nur einige Punkte, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Was ändert sich im Januar 2025?

31. Dezember 2024 von   Kategorie: Politik & Recht
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025 Bundesregierung.jpg Bild: Bundesregierung.

Arbeit


Mindestlohn und Minijob-Grenzen steigen


Der gesetzliche Mindestlohn - mit einem Anstieg auf 12,82 Euro brutto pro Stunde - tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das betrifft insbesondere die unterste Lohngrenze, die um 41 Cent höher ist als im Jahr 2024. Auch die Minijob-Grenze wird erhöht. So wird sie von 538 Euro auf 556 Euro brutto angehoben. Die obere Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto monatlich. Geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen Beschäftigte bis zu diesem Einkommen.

Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld


Außerdem wird die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verdoppelt und liegt dann bei 24 Monaten. Diese Regelung soll bis zum Ende des Jahres 2025 befristet sein und zielt darauf ab, Unternehmen, die bereits in Kurzarbeit sind, zu unterstützen.

Soziales


Anpassung des Wohngeldes


Das Wohngeld steigt um etwa 15 Prozent, was rund 30 Euro pro Monat ausmacht. Rund zwei Millionen Haushalte werden davon profitieren, besonders Alleinerziehende und Rentner. Das erhobene Wohngeld Plus wird ab dem 1. Januar 2025 automatisch für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, ausgezahlt.

Beitragsbemessungsgrenzen und Bürgergeld


Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen sich ebenfalls. Der Grund sind positive Einkommensentwicklungen - die Lohnzuwachsrate betrug 6,44 Prozent im Jahr 2023. Konträr dazu bleibt die Höhe des Bürgergeldes sowie der Sozialhilfe im Jahr 2025 unverändert - alle Alleinstehenden erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat.

Altersvorsorge und Renteneintritt


Digitale Rentenübersicht


Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angeknüpft werden. Das Online-Portal ist kostenlos. Jedermann kann es nutzen, um sich über seine Altersansprüche zu informieren.

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner


Besonders für Rentner mit verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es Erfreuliches. Ab Januar 2025 dürfen sie einen höheren Hinzuverdienst haben. Der jährliche Hinzuverdienst für die volle Erwerbsminderung beträgt dann ca. 19.661 Euro. Für teilerwerbsgeminderte Rentner sind es etwa 39.322 Euro.

Alterseinstiegsgrenzen steigen


Die Erhöhung des Rentenalters schreitet fort. Für den Jahrgang 1960 liegt die reguläre Altersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese Regelung wird schrittweise bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben.

Gesundheit und Pflege


Elektronische Patientenakte ab Januar 2025


Zu den größten Neuerungen zählt die Einführung der elektronischen Patientenakte. Ab dem 15. Januar wird sie allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Die qualitative Verbesserung der Krankenversorgung steht im Fokus. Ein neues Vergütungssystem für Kliniken wird erprobt und löst die bisherigen Fallpauschalen ab.

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wachsen


Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dieser Schritt soll vor allem Pflegebedürftigen zugutekommen. Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte.

Finanzen und Steuern


Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags


Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich 2025 auf 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag folgt mit einer Anhebung auf 9.600 Euro. Ferner steigt das Kindergeld ab Januar um fünf Euro monatlich an.

Steuerliche Entlastung für Familien und Vermieter


Die steuerliche Absetzbarkeit von 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten wird eingeführt. Vermieter profitieren künftig von steuerlichen Erleichterungen, wenn sie vergünstigten Wohnraum bereitstellen.

Verkehr und Digitalisierung


Führerschein-Umtausch bis 19. Januar 2025


Führerscheine der Jahrgänge 1971 oder später, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar umgetauscht werden. Ziel ist es, einheitliche und fälschungssichere Führerscheine zu schaffen.

Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Januar 2025


Euro-Überweisungen können dann innerhalb von zehn Sekunden passieren. Spätere Informationsübermittlung für den Sender bleiben dabei weg. Nachteilig ist, dass es nur bei aktivierter Funktion gültig sein wird.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Biologische Produkte unter speziellen Vorgaben


Produkte mit Bioziden benötigen ab Januar 2025 spezielle Sachkunde. Verkäufer müssen abgabegespräche führen und bieten eine weitere Schutzmaßnahme für den Verbraucher.

Recyclingpflicht für Altkleider


Altkleider müssen ab Januar 2025 im vorgesehenen Container entsorgt werden, unabhängig vom Zustand. Dies soll eine nachhaltigere Müllvermeidung fördern.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen


Alte Kaminöfen müssen die neuen Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten. Das betrifft insbesondere die Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte.

Insgesamt bringt der Januar 2025 zahlreiche rechtliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die auf verschiedene Lebensbereiche der Bevölkerung Auswirkungen haben werden. Es bleibt spannend zu sehen, welche Auswirkungen diese Regelungen letztendlich auf die Lebensqualität und den Alltag der Bürger haben werden.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregleungen-januar-2025-2324594
 

Kommentare

12. Januar 2025
Dreht sich alles ums Geld, was hat sich denn geändert das nicht direkt mit Geld zu tun hat? Gibt es was neues zur Bildung oder Umwelt? Böller-Importverbot und Feuerwerkssteuer zum Jahresbeginn oder Haustier Verbot ohne psychologisches Gutachten und IQ Test?