Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Crack02, 26. August 2004 .

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  1. 26. August 2004
    D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
    oder- Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will

    by Mindmaniac / 1997
    written for THC Magazine #4
    \\\ Was lange waehrt wird endlich gut. Die Rache ist suess. ///

    Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und aufgeklaerten
    User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurch-
    suchungen - bestehend aus:

    Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
    Teil II - Praeventivmassnahmen
    Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
    Teil IV - Literaturliste

    Anmerkung:
    Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine
    juristische Richtigkeit von einem echten Juristen ueberprueft - trotzdem kann fuer
    die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem
    geltenden Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997

    IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG
    AM ENDE DIESES ARTIKELS

    Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung

    In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der
    Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern, habe ich mich
    entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich
    aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten
    Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten.
    Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche
    Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein
    muessen.

    Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um
    das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll
    dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unveraeusserlichen
    Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...

    Zuerst ein wenig Theorie:

    Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem Staat leben.
    Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in
    Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt,
    andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit -sein Leben und
    Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres
    Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens
    bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht
    willkuerlich sondern durch das Recht festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine
    Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf.
    Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen
    wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde
    - hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten
    das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
    interessieren.

    Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
    zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten
    verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschaedigung,
    Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei
    der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht
    bekannt ist, kann Anzeige gegen unbekannt gestellt werden.
    Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
    oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
    Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
    Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
    Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
    Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

    Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um
    den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren,
    beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim
    vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen
    anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.

    Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
    Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
    Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt,
    dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun
    hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
    Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die
    Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem
    Besuch der Kripo gefuehrt haben.
    Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten
    dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
    Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
    In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
    oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und
    spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen.

    Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
    oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage
    zu finden. Ihr Ziel ist es nicht den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im
    Falle einer HD:

    K E I N E P A N I K !

    Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
    buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
    aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
    (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
    beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

    Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen,
    am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter.
    Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst,
    sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo..

    Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
    garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung
    ist unverletzlich.", die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine
    Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden
    sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

    Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede
    HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungs-
    befehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte
    Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach
    Beweisen zu durchsuchen.
    Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den
    Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung
    bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in
    deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft
    sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
    (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

    Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten,
    sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen
    verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
    1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und
    1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.

    Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
    Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
    morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn
    sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
    waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
    durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
    du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die
    ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
    fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.
    Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
    Verzug", hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu
    welchem Zweck die HD stattfinden soll.

    AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE
    ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN !

    Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein
    Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien
    elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
    Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du

    LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN.

    Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns
    etwas im Haus umsehen?"; oder Aehnliches.
    Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das
    gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen.
    Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest
    - fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine
    potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei
    allem hoeflich aber entschieden bleiben.
    Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
    (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
    Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk,
    Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu
    Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du
    keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings
    hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du
    keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.
    Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
    anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur
    aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings
    nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder
    Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten
    Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im
    HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen.
    Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en),
    als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein
    Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft
    machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen.
    Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen
    sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann
    schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie
    laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust
    verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)

    Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
    eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
    telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
    Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
    ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen
    kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

    Zettel und Notizen

    Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
    sichten aber keine Schriftstuecke lesen (Schutz der Privatsphaere). Sollten
    sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen
    110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu
    lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die
    Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du
    waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die
    meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem
    Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130
    Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.
    Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
    machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
    Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
    du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
    was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

    Das Durchsuchungsprotokoll

    Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der
    Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige
    Straftat enthaelt, verlangen.
    Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit,
    Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens
    spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT
    verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung
    nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig
    durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb
    verstehst.

    SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze
    gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht,
    und ob die mitgenommenen Gegenstaende "freiwillig herausgegeben" wurden oder
    erst "beschlagnahmt" werden mussten.
    ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und
    NICHT FREIWILLIG stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
    Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
    aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
    Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
    ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
    Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du
    den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten
    Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung
    der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung.
    Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
    Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
    stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme
    (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
    UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
    Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
    Verhaltens zuzulassen!

    Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf
    der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem
    Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
    Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort
    in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach
    aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
    Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueber-
    haupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.

    Dies geht so:
    wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine
    Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB
    vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits
    erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die
    Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du
    dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche
    Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme" beantragen.
    Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
    beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
    vom Staatsanwalt.



    Nach der Durchsuchung

    Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben,
    deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann.
    Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst. Wenn die Sache
    gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem
    Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger fuer dich.
    Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr,
    Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird. Nimmst du dir keinen
    Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also nicht wie sie auf dich
    gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir
    gefunden haben) und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie
    mehr wiedersiehst. Allemal besser als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer
    Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden
    Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.
    Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
    Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch
    beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort
    bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
    Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine
    Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus
    der Landeskasse beglichen.

    Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch leben
    noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du
    jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B.
    verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine
    weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem
    rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten
    sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-kopierter Soft
    gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und,
    dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich aber das reicht uns hier).
    Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an
    einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss wie er sich
    im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig.
    Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
    mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
    keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
    moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B.
    "Woher haben Sie die CD Roms hier?";
    dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine
    Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage!
    Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanoevern o.Ae.
    rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel
    vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen
    sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic)
    Mittel anwenden um Beweise zu finden und dich zu ueberfuehren.
    Also, ganz klare Sache, keine Verhandlungen mit der Polizei!
    Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.
    Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh nicht
    hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen
    oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen).
    Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt
    genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit
    Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote
    machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil
    der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir
    keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen,
    das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire
    Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.
    Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
    wirst, um polizeilich behandelt zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke
    abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst -
    lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
    Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine
    Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden"; ... Das muss
    z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-schrieben werden,
    dass man doch informiert werden will.
    Das wars diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im
    Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute
    Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update
    fuers naechste Magazin.

    Teil II - Praeventivmassnahmen

    Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man mal
    ueberraschend Besuch bekommt.
    Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der Daten und
    Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte
    verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du fuer
    privat, verboten oder wichtig haeltst.
    Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
    Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95
    allerdings nur im DOS Modus.
    Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Fuer Unix
    gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du
    solche Software benutzt - mach sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht
    in Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben doch die Computer
    werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, dass verschluesselt wurde. Daher
    die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder
    login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie
    so selten benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
    Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird, kann
    auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es
    sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden,
    alles andere ist zu leicht zu knacken.
    Ausserdem sollte am besten kein kommerzielles Programm benutzt werden,
    besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben
    und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
    entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
    Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus
    Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
    Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln
    Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
    Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell
    notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten
    solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man
    alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier.
    Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren -
    dies fuehrt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den betroffenen Personen.
    Der Muelleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer
    Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten
    gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du
    rumfliegen hast im Zimmer desto besser fuer dich.
    Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
    Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
    Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-phrase
    hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafuer
    verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist
    hierfuer noetig.
    Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere Dateien
    angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit
    Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, dass
    nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten
    wiederhergestellt werden kann!
    Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird,
    temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder
    2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen.
    Aufgrund dieser Sicherheitsluecke& wird es dem-naechst ein THC Release geben,
    das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet, und, Forschungsblaettern zufolge,
    es unter Verwendung besonderer Loesch-algorithmen, so gut wie unmoeglich macht
    die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente)
    Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix
    Benutzer sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
    vergessen.
    Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine
    gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon
    ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit
    allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.

    Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle

    Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung

    1.


    Keine Panik.

    2.


    Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Haus-
    durchsuchungsbefehl - schicke sie hoeflich weg.

    3.


    Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf Gefahr im
    Verzug - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck genau
    durchlesen!
    Und lass sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

    4.


    Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
    telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

    5.


    Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
    werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den
    Anwalt verweisen

    6.


    WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass darauf auf, dass immer
    NICHT EINVERSTANDEN und BESCHLAGNAHMT etc.. angekreuzt sind.
    Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
    unterschreiben.

    7.


    Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

    Teil IV - Literaturliste

    Strafanzeige und Strafprozess (oder so aehnlich), Taschenbuch besonders
    empfehlenswert, (ca. 20 DM)

    Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-bibliothek
    findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)

    Computer und Recht, Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
    Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation, Dissertation von Dr.
    Stephan Ackermann

    Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den
    Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen.
    (gefunden in News oder FIDO)

    Covering Your Tracks - Theory, von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3,
    Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt
    durchlesen.
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.