Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Mrt2006, 16. November 2010 .

  1. 16. November 2010
    Guten Morgen RR,

    Ich bin momentan beschäftig an einer Universität in BaWü und bin daher durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L West) Tarifgebiet West eingestellt.

    Heißt ich bin in einer Entgeldgruppe eingestuft. Generell wurde verhandelt, dass die Beschäftigten der Länder eine Jahressonderzahlung Ende November bekommen, auch Weihnachtsgeld genannt.

    Jetzt kommen allerdings die ersten Fragen auf.

    Ich war bis Ende Juni noch in der Ausbildung, auch an der Uni und wurde anschließend übernommen in ein festes Arbeitsverhältnis. Laut dem Tarifvertrag bekomme ich in den Entgeldgruppen E 1 bis E 8 genau 95 % Sonderzahlung. Heißt ich habe in meiner Ausbildung etwa 600€ oder so an netto Einkommen habt und habe dies auch etwa als Jahressonderzahlung bekommen. Jetzt habe ich allerdings 6 Monate diese 600€ verdient und 5 Monate dann 1300€ netto etwa. Heißt es wird sich irgendwie dazwischen einpendeln. Denke so Richtung 800-900€ ?! Vielleicht kann mir das einer sagen?!


    Das zweite viel größere Problem ist. Ich habe zum Ende November gekündigt

    Heißt ich bekomme mit dem November-Gehalt mein vorerst letztes Gehalt. Die Frage ist natürlich, bekomme ich trotzdem das Weihnachtsgeld ? Ich war das ganze Jahr da und bekomme ja auch im November noch mein Gehalt. Die sonderzahlung sollte ja ebenfalls im November kommen. Hat jemand Erfahrung mit sowas und weiß wie es aussieht?


    Habe bisher ein paar Leute gefragt, gerade in unserer Verwaltung. Allerdings konnte mir niemand eine Auskunft darüber geben -.- Daher hier mal die Frage. Google spuckt auch nix gutes aus ...

    BW für hilfreiche Antworten ist sicher.

    Greeze T
     
  2. 16. November 2010
    AW: Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

    Weihnachtsgeld ist eine so genannte 2. Jahressonderleistung. Und wird -eigentlich- zum 31.12. gezahlt, viele Unternehmen machen dies aber schon Ende November um es ein wahres "Weihnachts"-geld werden zu lassen, aber AFAIK! gibt es kein genaues Datum, also ob du es bekommst steht in den Sternen, ich tendiere a) entweder beschnittene Sonderleistung oder b) keine, da du das Jahr ja nicht komplett abschließt.
     
  3. 18. November 2010
    AW: Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

    Also bei uns ist es so geregelt und steht soweit ich weiß auch im Tarifvertrag, dass die Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt kommt ...

    beschnitte sonderleistung ist realitisch und wäre ja auch das einzig richtige, da mir ja ein Monat fehlt. Keine sonderleistung hingegen wäre aber schon heftig ... ^^

    Habe jemanden vom LBV BaWü gefragt. Der meinte das es diese Jahressonderzahlung gibt, allerdings mit Abzügen da ich ja den Dezember nicht da bin. Er fragt allerdings nochmal nach.
     
  4. 18. November 2010
    AW: Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

    erstmal im Öffentlichen Dienst kündigen bist du den des wahnsinns xD

    so nun das andere...
    Hab meine alte Dame mal gefragt die seit 40 Jahren dort arbeitet, es kommt drauf wie "freundlich" die Stadt ist, bei ihr ist es so das Leute die zum 31.11 oder danach kündigen oder in Rente gehen das ganze noch bekommen. In anderen zweigstellen ist es aber so sobald die Kündigung eingeht und sie vor Jahresende gilt, ist nix mehr mit Weinachtsgeld (die beokmmen aber auch erst am 31.12 ihre Knete) somit stehen bei dir die Chancen ansich gut
     
  5. 20. November 2010
    AW: Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

    wihnachtsgeld ist eine sonderzahlung die bei dir nach tarif nicht nur whrscheinlich sondern ganz sicher beschnitten wird und zwar anteilig. behalten hättest du sie dürfen wenn du bis 31 märz da geblieben wärest.
    soviel zumthema,kyndros
     
  6. 20. November 2010
    AW: Weinachtsgeld im öffentlichen Dienst trotz Kündigung zum Dezember

    Ich war genau in der selben Lage nur hatte ich von vornerein ein Befristete Vertrag.
    Das Weihnachtsgeld wurde mir dann Anteilig ausgezahlt, man hat mir vorgelegt, was ich pro Tag an Weihnachtsgeld bekomme, es hochgerechtet auf die Zeit meines Arbeitsverhältnisses und dann habe ich es bekommen.
    Der Lohn war bei mir ebenfalls tariflich geregelt.
     
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