welche legalen gegenstände ins auto zum schutz?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von psycho23, 10. April 2007 .

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  1. 15. April 2007
    AW: welche legalen gegenstände ins auto zum schutz??

    Wenn du 18 bist hol dir halt ne Schreckschusspistole die du dann ins Handschuhfach legst. Soweit ich weiß ist das legal, wenn du sie nur zur Notwehr verwendest und einen kleinen Waffenschein besitzt. Naja der kostet glaub nicht die Welt ist aber nur begrenzt gültig.
    Naja sonst würde ich auch ne Maglite mit nehmen, oder halt Pfefferspray.
    Pfefferspray ist eigentlich die billigste Lösung und ist sehr wirksam gegen Angreifer. Wenn man das ins Gesicht bekommt ist man erstmal beschäftigt.

    *iro* Wenn nicht tune dein Auto (dicker Kühlergrill) usw. dann haben eh alle ANgst vor dir *iro aus*
     
  2. 6. November 2009
    AW: welche legalen gegenstände ins auto zum schutz??

    also 1. wenn man autofährt ist man in der regel 18.
    dann sich eine schreckschusswaffe ins auto zu legen ist das bescheurteste was man machen...

    beispiel: ein typ kommt an und will dir eins aufs maul hauen, du ziehst aus deinem handschuhfach deine "spielzeugpistole" aber der adnere hat auch eine und das sogar ne echte... und glaube mir( ich bin waffenträger) wer eine waffe hat nutzt sie auch und dann hast du mit deiner "spielzeugpistole"*****karte denn bei dir kommt hei0ße luft raus, bei ihm ein projektil....
     
  3. 6. November 2009
    AW: welche legalen gegenstände ins auto zum schutz??

    § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen

    1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

    2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;

    3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;

    4.von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns'');

    5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

    6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe'', „Totschläger'' und „Stahlruten'' bekannten Hiebwaffen.




    Also: Alles andere darfst du mit einer entsprechenden genehmigung haben bzw. ein Pfefferspray zb. gilt auch als Waffe, ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. (musst jedoch über 18 Jahre sein)
    Zum Führen einer Waffe zählt auch, wenn du sie in deinem Auto ungeladen liegen lässt!
    Sie müsste ungeladen und einem verschlossenen Behälter sein. (dann würde es nicht als führen gelten)
    Mit einem Waffenpass darfst du eine Waffe besitzen, jedoch nicht führen.

    Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.

    Lg
     
  4. 6. November 2009
    AW: welche legalen gegenstände ins auto zum schutz??

    Thread ist 2,5 Jahre alt

    Closed
     
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