Werberabatt-Affäre bei Privaten könnte strafrechtliches Nachspiel haben

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 11. Januar 2008 .

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  1. 11. Januar 2008
    Für zwei Top-Manager der privaten deutschen Fernsehwirtschaft könnte das Verfahren des Bundeskartellamtes wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei der Vermarktung von Werbezeiten persönliche Konsequenzen haben. Gegen ProSiebenSat.1-Vorstand Peter Christmann und den TV-Werbezeitenvermarkter Martin Krapf, Hauptgeschäftsführer der RTL-Tochter IP Deutschland, wird staatsanwaltschaftlich ermittelt. Erst im Oktober 2007 hatten ProSiebenSat.1 und RTL in gleicher Sache Bußgelder in Höhe von 120 Millionen beziehungsweise 96 Millionen Euro akzeptiert.

    Gegen Christmann von ProSiebenSat.1 laufe das Verfahren der Staatsanwaltschaft 1 in München bereits seit kurz vor Weihnachten - gegen Krapf von IP-Deutschland wird von Köln aus ermittelt, berichtet das Branchen-Fachblatt Werben & Verkaufen. Der Verdacht: Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Bei IP-Deutschland sehe man dem Verfahren "gelassen" entgegen, zitiert derweil die Süddeutsche Zeitung eine Sprecherin des Konzerns. Die Untersuchungen richteten sich gegen ein altes Rabattsystem, welches seit Herbst keine Anwendung mehr finde. ProSiebenSat.1 bestätigte zwar die Ermittlungen, wollte sie aber nicht kommentieren.

    Nach der Durchsuchung von Geschäftsräumen bei der RTL-Tochter IP Deutschland und dem ProSiebenSat.1-Werbezeitenvermarkter Seven One Media verhängte das Bundeskartellamt die Bußgeldzahlungen. Dabei wurden erstmalig die neuen Regelungen der 7. Kartellrechtsnovellierung in Verbindung mit den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamts angewandt, was zu einer erheblichen Erhöhung der Bußgelder im Vergleich zu Kartellsrechtsfällen nach altem Recht führte. Im Oktober 2007 erklärten die beiden Sendergruppen in nahezu identischem Wortlaut, man habe sich entschieden, das Bußgeld zu akzeptieren, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. (flo/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/101620
     
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