Wie hoch darf ein Sichtschutz sein?

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von alexO, 9. Mai 2019 .

  1. 9. Mai 2019
    Das Thema Sichtschutz ist unter Nachbarn ein häufiger Streitpunkt. Neben der Lage und Beschaffenheit von Zaun, Mauer und Co. ist zudem die zugelassene Höhe eine wichtige Frage, die sich nicht so einfach beantworten lässt, denn diese hängt von einigen Faktoren ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Aufziehen eines Sichtschutzes achten sollten, damit Sie diesen später nicht wieder abbauen müssen.

    Mögliche Sichtschutzlösungen – individuelle Vorstellungen
    Ein Sichtschutz sorgt im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse für mehr Privatsphäre. Dabei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, um sich vor den neugierigen Blicken von Nachbarn und Passanten zu schützen: Von einfachen Sichtschutzmatten aus Naturmaterialien wie Bambus, die am Gartenzaun befestigt werden, über flexible Stecksystemwände, die um die Terrasse gezogen werden, bis hin zur massiven Betonmauern an der Grundstücksgrenze.

    Das Problem: Jeder Mensch hat eine andere Vorstellung von einem gemütlichen und schönen Heim, weswegen es schwer werden kann, es allen Parteien recht zu machen. Der eine Nachbar möchte sich möglicherweise komplett abschotten und legt wenig Wert auf die optische Erscheinung der Sichtschutzmaßnahme, wohingegen der andere findet, dass der Sichtschutz nicht in die Nachbarschaft passt und ihm die Sicht in die Ferne raubt. Der Reibungspunkt lässt sich schnell erkennen und auch häufig in Deutschland antreffen. Wonach richten sich also die erlaubte Höhe eines Sichtschutzes sowie die Erlaubnis, eine Begrenzung überhaupt zu installieren?

    Erste Orientierungswerte für die Einfriedung
    Mit der Einfriedung ist die Begrenzung der eigenen Grundstücksfläche gemeint. Diese ist in einigen Bundesländern wie NRW, Brandenburg und Niedersachsen sogar vorgeschrieben, wohingegen dies beispielsweise in Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein nur verpflichtend ist, falls der Nachbar darauf besteht. Eine Einfriedung ist aber nicht zwingendermaßen ein Sichtschutz, denn es wird zwischen zwei Zwecken von Mauern und Zäunen unterschieden:
    1. Grundstücksgrenze markieren
    2. Sichtschutz bieten
    Für Aufbauten, die nur als symbolische Grenze zwischen Grundstücken fungieren, wird in der Regel mit einer Höhe von 40 bis 90 Zentimetern gerechnet. Je nach Bundesland kann eine Einfriedung aber auch bis zu einer Höhe von 180 Zentimetern genehmigungsfrei sein. Sofern keine andere Vorschrift gilt, muss für diese ein Mindestabstand von einem halben Meter zum Grundstück des Nachbarn eingehalten werden.

    Die Sichtschutzhöhe: Welche Regeln gibt es?
    Die erlaubte Höhe einer Einfriedung aus Sichtschutzgründen ist individuell im jeweiligen Bebauungsplan eines Bundeslandes festgelegt. Hinzu kommen spezielle Vorschriften für Wohngebiete, die von den Gemeinden erlassen werden. Eine in Deutschland übergreifende Regelung ist hier die „ortsübliche Einfriedung“, mit der ein einheitliches Straßenbild erreicht werden soll. Die Prüfung, ob ein Sichtschutz den örtlichen Gegebenheiten entspricht, hängt daher auch von der eigenen Nachbarschaft ab – beispielsweise gibt es für neu gebaute Reihenhaussiedlungen oder geschlossene Siedlungen spezielle Anforderungen.

    Die Frage, wie hoch ein Sichtschutzzaun im Garten ausfallen darf, lässt sich also nicht pauschal beantworten.



    Natürlicher Sichtschutz mit Hecken und Bäumen
    Eine beliebte und häufig eingesetzte Variante für die Grundstückseinfriedung ist eine Hecke oder auch Bäume. Für diese lebendigen Begrenzungen gibt es wie bei den baulichen Trennmaßnahmen auch einige Vorschriften in Bezug auf Höhe und Abstände. Hier ist das Nachbarrecht auch wieder Ländersache: Beispielsweise zeigen sich gravierende Unterschiede in Mindestabstand und maximaler Baumhöhe, die in einzelnen Bundesländern bestehen – teils wird auch zwischen Baumsorten unterschieden.

    Wer plant, einen Sichtschutz aufzubauen, sollte sich über den geltenden Bebauungsplan sowie das Nachbarschaftsrecht am Wohnort genauer informieren. In vielen Fällen ist eine Sichtschutzhöhe von 1,80 Metern zumutbar, in einigen Bundesländern muss dafür allerdings eine Baugenehmigung eingefordert werden. Selbst, wenn eine ortsübliche Lösung – egal, ob baulich oder natürlich – gefunden wurde, sollte dies in Verbindung mit den Nachbarn abgesprochen werden. So kann geklärt werden, ob sich diese an der Erscheinung stören oder über den Schattenwurf oder den geminderten Ausblick ärgern. Viele Streitigkeiten lassen sich so im Voraus vermeiden und ein für beide Seiten akzeptabler Sichtschutz finden, sodass es zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dann kann das gute, nachbarschaftliche Klima gewahrt werden und Sie die Privatsphäre eines schönen Sichtschutzes genießen.
     
  2. Video Script

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