Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von klonschaf, 27. September 2007 .

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  1. 27. September 2007
    hey nabend zusammen!
    ich wollte mal fragen ob einer schon erfahrung damit hat!

    Wie lange dauert es ungefähr, bis man Post kriegt, wegen zu schnellem fahren (also geblitzt worden ist) und man im Ausland also nicht in Deutschland wohnt, in Deutschland aber geblitzt worden ist??

    würd mich nur mal wundern...haben immer noch kein Brief bekommen
    mal sehen ob es einer zufällig weiss!!

    greez klonschaf
     
  2. 27. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    ich kann auch nur schätzen:

    also normal dauert das ja schon so 2-3 Wochen.. und falls sie es wirklich auch bis ins Auslang verfolgen würde ich einfach mal auf 5Wochen tippen??

    wie gesagt reine spekulation..aber vllt is ja einer bei RR der Erfahrung damit hat
     
  3. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    hi.......

    ich würde sagen das es monate dauern kann bis einer im ausland bescheid kriegt......

    mein couseng aus fankreich wurde angehalten und auf drogen getestet (positiv) dann natürlich die ganze prozedur mit zur wache arzt blutabnahme..........

    er hatt erst nach fast 4 monaten bescheid gekriegt das er 1jahr fahrverbot in deutschland hatt und das bußgeld natürlich......

    ist zwar kein direkter vergleich aber ich denke kannst mal von mindestens 2monaten ausgehen...


    mfg
     
  4. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    ehm will hier nix falsches erzählen, ist es aber nicht so, das die polizei ins ausland keine vollmacht hat. Kenne das nur aus dem Fernsehen, wo immer gesagt wird, das temposünder immer direkt abgerechnet werden, da sie sonst keine möglichkeit mehr haben ans geld zu kommen.

    Glaube der Bürokratische weg ist zu langwierig/teuer... aber will mich da nicht festlegen
     
  5. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    Also mir kam es vor 1 Monat auch so vor als wäre ich geblitzt worden, es war am tage und es gab ein Gelboranges blitzen , nur ich hab heute immernoch keine Post bekommen

    vll wurdest du auch nur von etwas anderes geblitzt vll Auserirdische
     
  6. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)


    Genau das meine ich auch und vondaher würde ich an deiner Stelle einfach nen ruhigen machen Ist es net auch so das das iwie nach 4 Wochen oder so komplett verfällt ?

    Vondaher einfach ruhig bleiben und net auf sonen Brief warten
     
  7. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    mhmh oke danke für die antoworten! nihct das mich das jetzt irgendwie belasten würde, hätt mich einfach nur interessiert, ob da noch was kommt...ist aber auch erst 1 monat her!
    mal schaun! ich kann ja dann nochmal schreiben, wenn was gekommen ist

    greez
     
  8. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    ich weiß ja nicht genau wohewr du kommst aber in der Regel können die deutschen wenig tun im Ausland.... muß schon derb sein wenn da was kommt. Und wenn überhaupt nur in der EU nicht in die Schweiz...

    Deswegen kommen ja immer alle chweizer zum schnell fahren hier her .
     
  9. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    Ich glaube die haben bis zu 3 Monaten Zeit dir einen Brief zu schreiben .. Ich warte auch schon sehnsüchtig (ab 13.10 sind 3 Monate rum) xD
     
  10. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    ein kumpel von mir arbeitet bei der zulassungsstelle, ich werde ihn wenn ich dran denke morgen mal fragen dann haben alle klarheit^^

    ps. hab nachgefragt:

    firstjoe:
    hm... ja aber sagen wir man wird in deutschland geblitzt, wohnt aber im ausland
    muss man mit nem strafzettel rechnen

    *Zensiert*:
    da zahlste meist direkt, kenne es zumindest auch nicht anders

    firstjoe:
    genau das meine ich, denke wenn da nur nen blitzer steht ohne bullen, wird da nix mehr kommen

    *Zensiert*:
    gibt sporadisch bei uns auch anfragen aus Österreich z.B. die wollen dann den Halter wissen etc. Wird dort sicher abgewägt ob sich der Aufwand lohnt. Denke die Deutschen wollen lieber direkt kassieren und machen sich sonst keine Mühe.


    Ergo kannst du dich glaube ich freuen, nix mehr zahlen zu müssen^^

    Alle angaben ohne gewähr
     
  11. 28. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    jup schweiz ja denn siehts ja rosig aus!!
    danke leute für die Infos und fürs extra nachfragen firstjoe !!

    habt alle ne bewertung!
    dabei hab mich schon soo aufs geblitzte foto gefreut:S

    greez klonschaf
     
  12. 29. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    also ich wurde vor 2 wochen in lichtenstein geblitzt-.- bis jetz auch noch nichts da.. hmm bin auch gespannt.. zählt dass überhaupt wenn man aus deutschland kommt und des in lichtenstein war?
     
  13. 30. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    Bußgelder und Strafmandaten im Ausland

    Seit 2007 sollte man im Ausland keine Tickets mehr sammeln. Die europaweite Vollstreckung von Knöllchen im Ausland über 70 Euro wird ab 2007 von den nationalen Behörden umgesetzt.
    Was tun bei einem Strafmandat aus dem Ausland?
    Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen - von Parkprotokollen, von Tempoüberschreitungen, von Strafmandaten, die daheim einfach vergessen wurden. Wer glaubt, im Ausland könne man ohne Sanktionen befürchten zu müssen, einfach darauf los fahren, hat nur auf den ersten Blick Recht.
    Im Mai 2003 einigten sich zwar die EU-Justizminister auf einen Rahmenbeschluss, demzufolge künftig Geldbußen ab 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Derzeit steht jedoch noch nicht fest, ab welchem Zeitpunkt diese Vereinbarung gilt. "Wird man nicht vor Ort kontrolliert, so hat man bis auf wenige Ausnahmen, augenblicklich nichts zu befürchten, selbst wenn später ein ausländischer Bußgeldbescheid ins Haus flattern sollte - zumindest bis zu einem neuerlichen Besuch", so der Kornwestheimer Rechtsanwalt Michael Winter. Der Jurist ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften (kanzlei(at)rechtsanwalt-michael-winter.de):
    Deutschland und Österreich wenden allerdings ein Vollstreckungsabkommen an. So können österreichische Behörden, Bußgeldbescheide hierzulande zwangsweise beizutreiben. Noch eine Besonderheit für Besucher des Alpenlandes: Wird man aufgrund eines Verkehrsverstoßes direkt angehalten und verweigert man die Bezahlung der Strafe, muss man mit einer Strafverfügung rechnen, die in ihrer Höhe das Dreifache des ursprünglichen Betrags ausweist.
    In Belgien und Frankreich kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Buße an Ort und Stelle das Auto festhalten. In den meisten anderen Ländern wird von gestoppten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe weitestgehend der späteren Strafe entspricht. Insofern wird der Einzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wird man zwar geblitzt, aber nicht angehalten, sollte man sich gleichwohl nicht allzu sicher fühlen. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über mehrere Jahre hin registriert - der nächste Auslandsurlaub kann also durchaus ein böses Erwachen mit sich bringen.
    In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Anwalt Winter: "Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren." In Belgien beträgt die Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen in der Regel ein Jahr.
    Wegen einfacher Verstöße verhängte Strafen können in Belgien ein Jahr lang, Strafen wegen schwerer Verstöße fünf Jahre lang vollstreckt werden. Die Vollstreckungsverjährungsfrist läuft bei erstinstanzlichen Entscheidungen ab deren Rechtskraft, bei letztinstanzlichen Urteilen ab deren Verkündung.
    In Italien muss bei Verstößen binnen der Vollstreckungsverjährungsfrist, die im Allgemeinen nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung eintritt, zwar theoretisch noch mit Zwangsmaßnahmen gerechnet werden. In der Praxis ist bei der Wiedereinreise nach Italien augenblicklich kaum mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen - eine Garantie dafür, dass solche nicht erfolgen, gibt es jedoch nicht!
    In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt dabei zu laufen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
    In Frankreich beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verkehrszuwiderhandlungen ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährungsfrist für diese Zuwiderhandlungen beträgt zwei Jahre und beginnt mit Rechtskraft der richterlichen Entscheidung. Bei Straftaten beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist drei Jahre - die Vollstreckungsverjährungsfrist je nach Delikt zwei oder fünf Jahre.
    In Spanien können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung je nach Schwere des Delikts nach drei Monaten, nach sechs Monaten oder nach ein Jahr nicht mehr verfolgt werden. Die verhängten Strafen selbst können ab Rechtskraft der zu Grunde liegenden Entscheidung noch ein Jahr lang vollstreckt werden, wobei es zu beachten gilt, dass diese Frist durch den Beginn der Vollstreckung unterbrochen wird, also erneut im vollem Umfang zu laufen beginnt.
    Fazit:
    Man sollte daher sehr genau darauf achten, die jeweiligen Verkehrsregeln des Gastlandes einzuhalten. Vielfach sind die Geldstrafen wesentlich höher als hierzulande. In Belgien beispielsweise kostet das Überschreiten des Tempolimits um 20 km/h mindestens 150 Euro, in den Niederlanden der Handygebrauch 190 Euro und skandinavische Staaten orientieren sich bei der Geldbusse gar am Einkommen des Verkehrssünders.


    Quelle: Patrick Leclerq/auto-reporter.net

    greetz

    Bunique
     
  14. 30. September 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    ja danke Bunique....! interessant zu wissen!
    nur bei mir ist es anderesrum
    in Deutschland zu schnell gefahren....naja aber scheint wohl, wenn
    überhaupt, nich schlimm zu werden!
    danke für die ganzen infos!!

    greez
     
  15. 1. Oktober 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    bei meinem bruder kam die strafe nach zweieinhalb wochen der hat vielleicht dumm geschaut deshalb immer auf die geschwindigkeit achten mir is das zum glück ja noch nie passiert
     
  16. 30. November 2007
    AW: Wie lang bis Blitz-Strafe zuhause ankommt?? (ins Ausland)

    also is immer noch nicht gekommen und ich glaube das wird auch nix mehr
    also ich schliesse das hier mal!!
    und wenn doch noch was kommt wirds hier sofort gepostet!!

    greez klonschaf
     
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