Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von .x-tra, 5. Juni 2010 .

Schlagworte:
  1. 5. Juni 2010
    Eine Bekannte hat heute einen gerichtlichen Titel per Post zugestellt bekommen...
    Wegen nem Anwalt bzw. gehts da um unsinnige 99 Euro, wo sie nicht weiß wofür die noch verlangt werden.
    Aber das ist nur nebensächlich...
    Das ganze ist ausm November 2006...
    Soweit ich weiß gibts da auch ne gewisse Frist, bis wann man als Gläubiger nen Titel gemacht haben muss....
    Weiß da jemand von euch mehr?
     
  2. 5. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    ich versteh nicht, was du meinst.

    also entweder ist sie gläubiger und hat sich einen vollstreckungstitel erklagt oder jemand beklagt sie und sie hat nun den vollstrreckungstitel vom gericht zugeschickt bekommen?

    also wenn sie es nicht einfach so "hinnehmen" will, dann sollte sie so schnell wie möglich einspruch einlegen. soviel ich weiß, trifft das zuständige gericht ("geschäftsstelle") eine frist, die afaik auf dem vollstreckungssbescheid steht.

    wenn sie einsprucuh eingelegt hat, kommt es zum "normalen" verfahren (erkenntnisverfahren).

    vgl. § 700 ZPO
     
  3. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    sie hat nen titel bekommen!

    aber gibts da nich auch fristen wonach dieser nun nicht mehr rechtskräftig is, weil verjährt?
     
  4. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    frag mal lieber bei zb. 123recht.de oder ähnlichem, hier wird dir keiner helfen können.
     
  5. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    Ich glaueb du darfst diesen Titel noch anch etlichen Jahren einfordern, aber da bin ich mir absolut nicht sicher
     
  6. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    Hi,

    bei Forderung von GEschäfts- an Privatleute ist die Verrjährungsfrist 3 Jahre.

    Kannst dich ja mal hier dazu einlesen.

    Cu
    Death-Punk
     
  7. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    und wenn doch?

    Ein Vollstreckungstitel verjährt gem § 197 Abs. 1 Nr. 3 nach 30 Jahren.
     
  8. 17. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    Das hatte ich im Hinterkopf aber ich war mich nicht sicher.
     
  9. 21. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    also ich meinte nich die verjährungsfrist wenn man nen titel hat, sondern wieviel zeit nem gläubiger bleibt einen titel zu erwirken...
     
  10. 22. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    Ein Vollstreckungstitel verjährt gem § 197 Abs. 1 Nr. 3 nach 30 Jahren.
     
  11. 22. Juni 2010
    AW: Wieviel Zeit für gerichtlichen Titel?

    sagmal bist du eigentlich blind?

    ja was den nun? oben hast du noch gesagt, dass ne bekannte einen totel bekommen hast - jetzt willst du wissen wie lange man sich diesen noch holen kann?

    der rest sollte nach §§ 194 ff. BGB gehen.
     
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