wirtschaftlicher totalschaden

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von mario1988, 24. April 2008 .

Schlagworte:
  1. 24. April 2008
    sers zusammen,

    mir is gestern jemand ins auto gefahrn und meine fahrer tür is total im *****.....:angry:
    war heut auch schon bei der werkstatt und die haben gemeint das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist weil die tür (ca 2000 €) mehr als mein auto wert is.....

    was macht die versicherung in dem fall?? hab gehört ma kriegt ne abfindung bei nem totalschaden und des auto is dann weg...

    kann ma es nich so regeln das mir eine gebrauchte türe und die lackierung (müsst ja eig billiger sein und am rahmen is nichts) gezahlt wird...möcht mein auto nämlich gern behalten aber halt den schaden beheben lassen weil da schon zuviel reinesteckt is und ich mir auch kein neues leisten kann (tieferlegung anlage kotflügelverbreiterung etc...)

    bw is klar..

    danke schon mal
     
  2. 24. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    Ich sag jetzt mal, was ich machen würde, da ich hier sicher keinen rechtlichen Rat geben will. "Ich" würd (wenn der Unfall eindeutig war) zum Anwalt gehen und mit dem mal reden. Ggf. tut es vielleicht ein Schätzer, der "mir" dann eine gute Schätzung gibt, die "ich" von der Versicherung holen kann. Mein Auto würd ich da nicht schrotten
     
  3. 24. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    ganz einfach; du kannst von der Versicherung den Zeitwert des Fahrzeuges einfordern.

    Das ist das gleiche wie bei jedem Unfall;
    normalerweise zahlt die Versicherung im Schadensfalle den bei dir entstandenen Schaden.
    Da der Schaden den Wert des Autos übersteigt, ist die Versicherung nur verpflichtet dir den Zeitwert deines Fahrzeuges zu erstatten (damit du dir ggf. einen gleichwertigen kaufen kannst).

    Alternativ könntest du dir die Versicherungssumme auf die Reparatur anrechnen lassen.

    Ich würd mir die 2.000,- auszahlen lassen und das Auto ist NICHT weg... Ist ja schliesslich dein Eigentum; dir bleibt halt die Wahl ob verschrotten oder repariern. In dem Falle dann notdürftig reparieren und die Differenz einsacken
     
  4. 24. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    das ist der einzigst gute beitrag meiner meinung. Also ein Notar in verbindung mit anwalt und du kannst machen was du willst

    lg..
     
  5. 25. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    das ist falsch, ich hatte so ziemlich den selben fall und wenn die versicherung den zeitwert eines wagens auszahlt, wird der noch aktuelle werd des unfallfahrzeuges von dem betrag subtrahiert.
    man bekommt dann noch ein angebot von der versicherung wo man den wagen für den preis (geschätzt) verkaufen kann.

    wenn der wagen also ohne unfall einen zeitwert von bsp. 2000€ hat, der wagen mit unfall nur noch 500€ wert ist, bekommst du 2000€-500€ von der versicherung ausbezahlt.
     
  6. 25. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    mein Vater hatte vor seinem aktuellen Auto einen 190er Mercedes (war damals 16 oder 17 Jahre alt);
    da fuhr ihm einer drauf und wir haben den gesamten Wert des Fahrzeugs erstattet bekommen, obwohl der Wagen keine optischen Mängel hatte; Stoßstange war angekratzt und verschoben (Plastik) Was nützts dir schon ne Blechlawine darumstehen zu haben, die nur noch Materialwert hat, die du aber nicht mehr loswirst? Wären ja bei deinem Beispiel verlorene 500€.
    Ich schätze das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Bei unserer wurde es jedenfalls so gehandhabt, wie ich es beschrieben habe
     
  7. 26. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    soweit ich weiss wird bei totalschaden der aktuelle wert bzw. der wiederbeschaffungswert des autos auf die gegnerische seite abgewälzt.....

    war polizei da und hat denn unfall aufgenommen ?
     
  8. 26. April 2008
    AW: wirtschaftlicher totalschaden

    EMOtional hat recht. so hats mir die versicherung jetzt auch erklärt. thx @ all
    closed
     
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