Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von minochisena, 3. Februar 2014 .

  1. 3. Februar 2014
    Hallo,

    kurze Frage, vielleicht kennt sich ja einer aus:

    Da ich jetzt meine Wohnung gekündigt habe und noch etliches in der neuen Wohnung zu tun habe frage ich mich, ob ich zwingend die alte Wohnung streichen muss (und löcher verschliessen muss).
    Ich möchte meinen, es gab ein neues Gesetz was sagt, dass es Vermietersache ist?!

    Vielleicht hat Jemand ne Antwort?!

    Gruß Mino
     
  2. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Aktuelles Urteil des BGH bezüglich Streichen.
    BGH: Mieter müssen bunte Wände beim Auszug hell streichen - Geld - Süddeutsche.de

    Wenn deine Wohnung weiß ist und noch gut aussieht, würde ich nicht streichen. Bei farbiger Wand, kommst du nicht drum herum - siehe Urteil.
    Ausgenommen die Wohnung war bei Einzug schon farbig gestrichen.
     
  3. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Dafür gibts einen Mietvertrag. Schau doch mal was ihr vereinbart habt

    Wenn der Mietvertrag korrekt ist, kommt es meistens auf die Zeit an, in der du die Wohnung bewohnt hast.
    Starre Fristen und Renovierungspflichten wären unwirksam und du müsstest nix machen. Nicht starre Fristenpläne sind in Ordnung.

    Folgender Link noch zum Thema:
    Deutscher Mieterbund e.V.: Schönheitsreparaturen[]=sch%C3%B6nheitsreparaturen
     
  4. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Na ja ich bin 2008 eingezogen und laut Mietvertrag muss ich die Wohnung streichen / Löcher verschließen.

    Ich dachte das das neue Urteil gilt, egal wann man in eine Wohnung gezogen ist ?!
     
  5. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Das Urteil gilt auch für dich. Sprich weiß streichen, wenn bei Einzug die Wohnung ebenfalls weiß war und du sie während der Mietzeit farbig gestrichen hast.
    Ansonsten muss nur gestrichen werden, wenn der Zustand der Wohnung es erfordert z.B. gelbe Verfärbungen auf Grund von Zigarettenkonsum.

    Dübellöcher musst du schließen, da du eine besagte Klausel im Mietvertrag hast.

    "Renovierungsklausel verpflichtet zur Entfernung der Dübel
    Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher in der Mietwohnung müssen Mieter beim Auszug nicht beseitigen, wenn sich im Mietvertrag keine Renovierungsklausel findet. Andererseits haben Mieter, die zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet wurden, bei Auszug alle Löcher wieder ordnungsgemäß zu schließen. Dazu gehört auch die Entfernung der Dübel aus den Wänden."
     
  6. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Nein! Wäre ja auch noch schöner!

    Aber wie gesagt, entscheidend ist der Mietvertrag + Anlagen. Wenn in deinem steht, dass du bei "Auszug die Wohnung zu streichen hast" ist dies unwirksam.

    Es könnte ja z.B. den Fall geben, dass ein Mieter eine Wohnung nur kurze Zeit bewohnt hat und aus welchem Grund auch immer ausziehen musste. Warum sollte dieser dann eine bereits frisch gestrichene Wohnung noch mal streichen? Oder Mieter X hat seine Wohnung renoviert, bekommt aber 2 Monate später ein Jobangebot in einer anderen Stadt. Warum sollte er die vor 2 Monaten gestrichene Wohnung bei Auszug nochmal streichen? usw....
     
  7. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    weil evtl. die komplette wohnung in einem pink gestrichen wurde und dies dem vermieter nicht zumutbar wäre.
     
  8. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Da muss ich eSo Recht geben. Steht ja auch eindeutig im oben verlinkten Urteil! Aber auch nur, wenn die Wohnung vom TE farbig ist. Aber das hat er ja nicht eindeutig geschrieben.
     
  9. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Was meine Aussage dann eh hinfällig gemacht hätte Davon bin ich natürlich ausgegangen.

    Wobei Pink natürlich auch ein Extrembeispiel ist, bei einer Farbe wie z.B. Terracotta gibt es auch Richter die für den Mieter entschieden haben.
     
  10. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Ich glaube ihr bringt hier zwei unterschiedliche Dinge durcheinander: DAs eine ist die Grundfarbe der Wohnung. Hier gilt: alles was dezent ist kann bleiben, bspw. wenn ein Zimmer beige oder hellbraun gestrichen ist. "Wohnung streichen" bedeutet nicht "Wohnung weiß Streichen", ein etwaiger PAssus im Vertrag wäre meiner Kenntnis nach unwirksam. Eine knall rot gestrichene Wand hingegen muss übergestrichen werden, dasselbe gilt für Muster, Wandtattoos und Wände, bei denen um die stehenden Möbel herumgestrichen wurde

    Das andere bezieht sich auf Gebrauchsspuren, wie Dreck, Verfärbungen usw. Diese "Schönheitsreparaturen" fallen in den Aufgabenbereich des Vermieters, das betrifft sowohl abgenutzte Teppiche, als auch abgeplatzten Türrahmenlack oder gebrauchsspuren am Fensterrahmen (jeweils außen). Entscheidend ist immer die Sachgemäße Nutzung der Wohnung. Zieht ein Mieter nach 2 Monaten aus und die Wohnung sieht aus als hätte da jemand 10 Jahre hausiert lässt das eher auf einen unsachgemäßen Umgang schließen. Dagegen ist ein Mieter nicht verpflichtet, Türrahmen und Heizkörper zu lackieren, wenn diese mehr oder weniger in Ordnung sind und er eine ganze weile die Wohnung bewohnt hat.
    Dübellöcher hingegen gehören zu den Ausbesserungsmaßnahmen, die der Mieter vorzunehmen hat, dasselbe gilt für alle weiteren "Schäden" an Mobiliar und Substanz, die der Mieter direkt herbeigeführt hat.
     
  11. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Also ich wohne seit 2008 in der Wohnung.
    Ich habe eine einzige Wand die farbig ist (gelb).
    Der Rest der Wohnung ist weiß. Raucher bin ich nicht, aber es gibt stellen, die nicht mehr so "weiß" sind.
    Ansonsten hatte ich früher mal ne Katze, die hat ein paar Blessuren in der Tapete hinterlassen (sieht man aber kaum).
    Es befinden sich etliche Löcher an den Wänden, einige 8er und viele 10ner (Schrankwand / Küc******le / Regale).

    Die Löcher kann ich notfalls zu machen, aber ich weigere mich die komplette Wohnung zu streichen.
    Ich war das letzte Jahr nicht mehr mit der Wohnsituation zufrieden und mein Vermieter hat sich nicht wirklich gekümmert.
    Daher meine Kündigung.

    Gruß
     
  12. 3. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    hier hängt es jetzt ab was für ein gelb das ist. Wenn es ein ganz dezentes schwaches gelb ist kann es bleiben (hatte ich auch mal in einer Wohnung). Ist es knallig und intensiv gelb wirst du ums streichen nicht herumkommen. Der aufwand hält sich aber bei der Farbe Gelb und einer Wand noch in Grenzen. Man muss ja auch mal Bedenken, dass das Streichen von 2 Wänden nun kein sonderlicher Zeitaufwand ist, das nimmt am Ende warscheinlich weniger Zeit und Nerven in Anspruch als ein andauernder Schriftwechsel mit dem Vermieter oder gar ein juristischer Streit, wenn der auf die Ausbesserungen besteht.
    Die Löcher musst du in jedem Fall verschließen und dann ist das halt sone Ermessenssache. Je nachdem wie hart man die dann noch sieht muss gestrichen werden oder nicht. Das hängt ein bisschen auch von der Menge der Löcher ab, sind an einer Wand irgendwo unten 2 Löcher die gut verspachtelt sind kann das so bleiben. Gerade bei Tapeten ist es meist so, dass ein sauberes Verschließen der Löcher i.d. Regel reicht und man mit einem kompletten Neuanstrich auch keine sonderlich besseren Ergebnisse erzielt.. (Vorausgesetzt die Tapeten sind natürlich nicht rot oder so.) Hast du jedoch an einer Wand mitten drauf 8 Fette große Löcher wirst du ums streichen dieser Wand nicht umherkommen.
    Die Katzenschäden sind ein besonderes Problem, prinzipiell bist du eigentlich verpflichtet die Auszubessern, da es sich hierbei um keine normale Abnutzung handelt. Aber es ist natürlich aus der Ferne schwer einzuschätzen wie gravierend die Schäden sind, wenn du sagst, man sieht sie kaum.

    Ich würde den Vermieter kommen lassen und dann soll der sagen was ausgebessert werden muss. Ein pauschales "Streichen sie alles" brauchst du nicht gelten lassen und es sollte in seinem Interesse sein, vorher genau zu klären was zu machen ist, sonst kann er sie nicht zeitnah weitervermieten.
    Ich kann verstehen, dass du keinen Bock auf den Vermieter hast aber das nützt dir am Ende nix, wenn er dir dann die Kosten aufbrummt.
     
  13. 4. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Mach die gelbe Wand wieder weiß und deine Löcher alle mit Gips zu und Ruhe ist.
    Wand streichen + Löcher zu machen ist mit der richtigen Farbe innerhalb von einer Stunde gemacht.
     
  14. 6. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    du übergibst sie deinem vermieter so wie er sie dir übergeben hat. das müsste so auch im vertrag stehen. wenns dreckig war, nicht streichen, wenns farbig war, apsprechen,... kommunikation ist alles und die paar taler fürs streichen schmerzen nicht. meistens reicht es wenn man die materialien stellt weil die leute wissen, dass man für andere nicht so gut streicht wie man es für sich selbst machen würde.
     
  15. 6. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    ich find schon die frage erbärmlich. wenn du jemanden dein auto leihst möchtest es doch auch in dem selben zustand zurückhaben. so ähnlich siehts mit der wohnung aus. reines schmarotzer denken.
    zumal renovieren mit den richtigen leuten echt spaß machen kann und wenn du niemanden hast lässt du dir von einem maler ein angebot unterbreiten. die meisten machens auch gern nach feierabend um sich ein kleines zubrot zu verdienen...
     
  16. 6. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Hey,

    aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das Du zumindest Deine Löcher schließen musst.
    Ich hatte mal eine Wohnung (etwas über 1 Jahr) und habe dort kaum drin gewohnt...in dem gesamten Jahr habe ich dort vielleicht 1 Monat drin gewohnt/geschlafen. Ich bin Raucher, aber kein Kettenraucher. Als ich gekündigt habe kam die Begehung der Wohnung...der Vermieter wollte auch das ich alles noch einmal überstreiche, aber nach langem Diskutieren (Und seiner Dummheit) kam ich so heraus...musste halt nur die Löcher zu machen.

    Jetzt weiß ich das es auf dem Zustand der Wohnung ankommt. Wenn Sie verwohnt ist musst Du auf jeden Fall streichen...auch wenn Du nur 6 Monate dort gewohnt hast.
     
  17. 7. Februar 2014
    AW: Wohnung gekündigt! Muss ich streichen?

    Im Grunde genommen musst du die Wohnung so übergeben, wie du sie übernommen hast. Bist du für die Löcher verantwortlich, musst du sie auch schließen.
     
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