Wohnungsbegehung durch Vermieter

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von neXy, 28. Oktober 2009 .

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  1. 28. Oktober 2009
    Hallo Leute, ich wohne nun schon seit 3 Jahren in einer Wohnung/WG in Flensburg.
    Diese wird durch das Studentenwerk Schleswig-Holstein vermietet.

    Als ich eben von der Uni nach Hause kam, lag ein Schreiben in der Küche.

    Darauf war eine Liste, die wie folgt aussah:

    Nun kommt der Hammer, weiter unten stand, dass sie diese Begehung wiederholen werden. Wenn die "Mängel" dann nicht ausgeräumt sind, wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und die Kosten werden mir/uns in Rechnung gestellt.

    Wie bitte? Erstens war die Begehung nicht angekündigt und zweitens steht sowas nicht in meinem Mietvertrag. Woher nehmen die sich das Recht raus in meine Wohnung zu schauen und zu gucken, ob ich meinen Abwasch mache oder nicht?

    Mal davon abgesehen, dass unser Bad sauber ist, und der Fußboden angeblich Mängel hat, ist das doch eine echte Sauerrei?

    Ich werde wohl jetzt meinen Backofen putzen und nochmals das Bad durchwischen, aber ist schon irgendwie dreißt das ganze. Ich habe sogar bei Google gefunden, dass das Hausfriedensbruch sei. Habt ihr schonmal so etwas gehört?
     
  2. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Waren se bei dir im Zimmer und haben da auch reingekuckt?, denn dann wäre es wircklich Hausfriedensbruch, da des die Leute überhaupt nichts angeht, und nur mit deiner Einverständis erklärung reindürfen.

    Wäre ja der hammer wenn man Einestages heimkommen würde und n Schreiben von der GEZ läge bei einem auf dem Tisch?!

    mfg
     
  3. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    normalerweise ist das hausfriedensbruch und kann wenn man einen guten anwalt hat bzw. bezahlen kann angeklagt werden...

    ansonsten wenn es der fall wäre das die in recht sind würde ich dir jedoch raten regelmässig die wohnung auf trapp zu halten dan hat man auch kein stress mit dem vermieter.

    meiner meinung nach ist das ne frechheit und würde intensiv meinen mietvertrag studieren ob das rechtens ist und wenn würde ich sofort ne anzeige erstatten.

    ansonsten wünsche ich dir viel glück dabei


    MFG KeKo
     
  4. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Wie wäre es damit, dass du mal den Schließzylinder deiner/eurer Wohnungstüre wechselst ?
    Solche Begehungen sind auf jeden Fall NICHT zulässig und duldbar.
     
  5. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Ganz klarer Fall, das darf der Vermieter nicht. Als erstes würde ich mal das Türschloss wechseln. Das darfst Du nämlich wiederum. In jedem Fall würde ich mich mal beim Mieterschutzbund kundig machen, ich glaube nämlich auch nicht, daß Du im Fall der Fälle eine Rechnung zahlen musst - schließlich hast Du ja auch niemanden beauftragt.


    Aber dreh doch den Spieß mal um, fordere den Vermieter mal schriftlich auf, das Laptop rauszurücken, dass während der unerlaubten Begehung verschwunden ist...und dann warte mal seine Reaktion ab.
     
  6. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Der Vermieter muss eine Wohnungsbegehung ankündigen und mit euch einen Termin vereinbaren. Ohne eure Zustimmunf/euer Wissen darf er die Wohnung nur dann betreten, wenn Gefahr im Verzug ist (Brand z.B.).

    Was bei dir abgezogen wurde ist Hausfriedensbruch.
     
  7. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Verklag ihn, bitte.
    Die Studentenwerke sind derart unverschämt, dass denen mal ein Dämpfer verpasst gehört.
     
  8. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Sofern er sich das leisten kann. In den meisten Fällen reicht eine vom Anwalt verfasste schriftliche Abmahnung aus. Dazu noch Schließzylinder wechseln und die Sache ist erledigt.
     
  9. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Eine Anzeige kostet ihn keinen Cent.
    Das mit dem Zylinder wird wohl kaum funktionieren, da diese Häuser bestimmte Schlösser haben, bei welchen der Türschlüssel meist auch der für den Keller usw. ist.
     
  10. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter


    Klasse Idee! Bin mir sogar ziehmlich sicher das es dann RICHTIG unwitzig wird für den Vermieter. Genau aus dem Grund wollen auch Techniker wie z.B. von 1und1 und Co. nie alleine sein in der Wohnung... Damit später keiner behaupten kann dass etwas abhanden gekommen ist.
     
  11. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Habe von Nachbarn gehört, dass diese sogar bestimmte Küchengeräte (Kühlschrank?) aufgrund ihrer Energieklasse austauschen sollen. Wird immer besser..

    Danke erstmal für eure Antworten, werde mich mit einigen anderen beim hiesigen Mieterbund melden.
     
  12. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Schließzylinder wird er auch gesetzlich glaub ich nicht austauschen dürfen. Hab mal ne Zeit lang in nem Haushaltsgerätemarkt gearbeitet und die haben halt auch Schlüsseldienst angeboten.
    Und bei allen Wohnungen oder Einrichtungen brauchst du sone Karte fürn Schließmechanismus oder kp mehr genau wofür die war. Auf jeden Fall brauchten immer alle sone Karte dafür und die gibs beim Vermieter....

    Das mit dem Laptop wäre aber ne sau geile Idee, zieh das durch und erzähl uns wie es weitergeht^^
     
  13. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Also es gilt die unverletzlichkeit der wohnung und ein vermieter darf sich nicht unbefugt zutritt verschaffen zumal er auch kein schlüssel für die wohnung haben darf. und ohne richterliche anordnung darf er die wohnungauch nicht offnen. es ist einfach hausfriedensbruch und gehört angezeigt
     
  14. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    dreh den spieß um, die idee ist super.

    Brief zurück mit ner Auslistung:
    Laptop weg, pc weg, monitor weg.

    Rechnungen dabei + Kopie der Anzeige bei der Polizei wegen diebstahls und Hausfriedensbruch.
    Alles sauber aneinander getackert. Na die werden sich freuen !
     
  15. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    WTF? er soll sagen ihm wäre ein Laptop abhanden gekommen, obwohl dem nicht so ist?

    Wenn das auffliegt hat der TS heftigere Probleme als der Vermieter, zudem er noch nachweisen muss, dass der Laptop überhaupt je dort war.
     
  16. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    is ganz easy wie gesagt rechnungen und laptop/pc zu kolegen bringen so lange...

    b2t: absolute frechheit sowas !
    besorg dir einen anwalt und zeig die an ... aber geh vorher dein mietvertrag durch vllt stehts ja irgendwo im kleingedruckten :s
     
  17. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Da braucht man nichtmal nen guten Anwalt bezahlen können...
    Das ist erstens Zivilrecht (?!) und zweitens gibt es ansonsten Pflichtverteidiger.
    Du bist ganz klar im Recht, muss nur beweisen können, dass er ohne Erlaubnis eingedrungen ist.
    Ob du ihn wirklich anklagen willst, ist eine andere Frage...
     
  18. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    mein Vermieter hat KEIN schlüssel zur Wohnung. abgesehen davon habe ich das Schloss eh ausgetauscht.

    Es darf definitiv KEINER in die Wohnung ohne deine Erlaubnis.
    Sowas MUSS angekündigt werden und sollte nach möglichkeit in deinem Beisein geschehen...

    Du kannst defintiv den Vermieter verklagen. Ich würde auch sagen dass was weggekommen ist, bei der Polizei melden... würd ich machen. Aber nichts sowas großes. Sondern irnwie Bargeld oder DVD Player... nicht der ganze Rechner oder so ^^
     
  19. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    und was ist, wenn der vermieter mit ner zweiten person im haus ist? Davon gehe ich sogar aus, weil das der standard ist um genau sowas zu verhindern... dann hat er ordentlich dreck am stecken.

    Anzeigen und gut ist. Das tut dem auch weh.
     
  20. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    die Karte brauchst nur wenn du ein Schlüssel nachmachen lassen willst von einer Schließanlage. weil die den gleichen Schlüssel bestellen müssen und das geht nur mit der Nummer wo auf der Karte drauf ist. Wenn du ne Schließanlage tauschen willst wirds bestimmt teuer und zweitens weiß nich ob das im Vertrag nicht iwie abgesichert is weil der Hausbesitzer hat ein Generalschlüssel wo er jedes Schloss öffnen kann wo halt in der Schließanlage ist...
     
  21. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Also wie die meisten hier schon geschrieben haben ist es nach dem deutschen Mietrecht dem Vermieter natürlich untersagt die Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten und eine Begehung durch den Vermieter ist auch erst nach einer schriftlichen Anmeldung und mit einer gewissen Vorlaufzeit gestattet. Aber (ein Dickes aber muss immer kommen) du schreibst das du in einer WG wohnst und das StudentenWerk dein Vermieter ist frage ich mich jetzt hast du ein Mietvertrag mit dennen?

    Wenn ja, schau mal nach was dort drinne steht soweit wie ich mich entsinnen kann sind die Mietverträge beim Studentenwerk etwas anders gestrikt ..

    Aber was nicht heißen mag das sie im Recht waren, eine solche Begehung darf NIE ohne eure Zustimmung und in eurer Abwesenheit durchgeführt werden. Sowas darf noch nichtmal die Polizei oO
     
  22. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Außerdem geht es doch deinem Vermieter nen feuchten Pups an wie sauber oda dreckig du wohnst. Solange die Wohnung keinen schaden annimmt, kanns doch wurscht sein ob der Backofen mal nicht geputzt wurde.
    Zusätzlich zu den sachen was gepostet wurde kannste ja wegen eingeschränkter Privatsphäre oder was weis ich was, deinem Vermieter weniger Miete überweisen, sofern du nen Dauerauftrag gemacht hast. Nur keine Angst haben, rausschmeißen is in Deutschland relativ unnmöglich.
     
  23. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Nicht zwingend, wenn er ein Mietvertrag über die gesamte Wohnung hat dann ja klar, aber wenn er nur ein Mietvertrag über ein Zimmer hat oder sogar nur über ein "Schlafplatz" hat dann (großer Aufschrei) ja dann darf das Studentenwerk die Wohnung begutachten und bemängeln.

    Daher schrieb ich ja, er möge bitte sein Mietvertrag raussuchen und nachschaun.
     
  24. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    selbst wenn im mietvertrag was anderes steht ist das rechtswiedrig!

    es gibt gewisse sachen, die können zwar im mietvertrag stehen, gelten dann aber trotzdem nicht!
     
  25. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    erzähl doch nicht bitte .. -.-

    das ist ein Auszug aus dem "Allgemeine Mietbedingungen Typ K Fassung 01/2004" des Studentenwerks in Berlin.

    dass ist das was ich bereits andachte, bei einem Studentenwerk gelten eindeutig andere Mietverhältnisse und Aufgrund dessen das er bestimmt solch ein Mietvertrag auch unterschrieben hat, haben die Leute vom Werk halt das Recht dazu die Wohnung zu betreten. Auch ohne Beisein der Person wie oben steht. In der Hinsicht hättet ihr von vornerein bei Mietsvertragsabschlus ein Schriftstück hinterlegen müssen das ihr diesem Wiederspricht.

    btw. darfst du das Schloss nicht auswechseln .. steht auch im Vertrag.


    Eure Eltern sagen euch doch nicht umsonst .. "Erst Lesen dann unterschreiben!"
     
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