Wohnungsbegehung durch Vermieter

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von neXy, 28. Oktober 2009 .

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  1. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Hey Sandro, erstmal danke für deine Recherche.

    Ich habe heute nocheinmal meinen Mietvertrag durchgeschaut, da ich ebenfalls vermutete, dass eine solche Klausel enthalten ist. Ich ihm diesbezüglich jedoch nichts entnehmen.
    (Obwohl es allerhand merkwürdige Klauseln gibt.)

    Tatsächlich habe ich wirklich nur das Zimmer in meiner WG "gemietet", vielleicht haben sie ja das "Zugangsrecht" für den übrigen Teil der Wohnung, den ich ja nicht gemietet habe?!

    Ich denke übrigens nicht, dass ich selbst irgendetwas unternehmen werden, da ich eh nächstes Jahr hier ausziehe.
     
  2. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Joa kein Thema, aber du solltest dich mit deinen Mitbewohnern mal zusammen setzen und erstellt ein Schreiben in dem Ihr dem Vermietern jeglichen Zugang ohne eurer Beisein verwährt .. ansonsten hast du bestimmt in 1-2 Wochen wieder so ein Zettel rumliegen wo die zur nachkontrolle da waren. Und das wieder ohne eurer Beisein.
     
  3. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Also ich hätte meinen Vermietern eine Falle gestellt.
    Würde Etwas Frischhaltefolie nehmen,unauffällig um die Türklinke wickeln,daß seine Fingerabdrücke später drauf sind.Dann würd ich in die Stadt Paar Grämmle Braunes holen und es in die Folie mit seinen Fingerabdrücken drauf im Wohnzimmer auf dem Tisch legen und die Bullen holen.Dann musst nur sagen,du weißt net Woher es kommt und nur dein Vermieter sonst hat als Einzigster noch Zutritt in die Bude
     
  4. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    is ja die härte unser vermiter stand eines tages auch einfach mal in dere tür das dürfen die nciht guck in deinen mitvertrag ich denke nicht das es diese klausel in deinem gibt heftig wenn nicht vorhanden ruf deinen vermieter an und sag ihm es gibt ne anzeige oder zumindest beim nächsten mal, ist ja mal unter aller sau

    mfg mOe
     
  5. 28. Oktober 2009
    AW: Wohnungsbegehung durch Vermieter

    Ihr versteht das wohl noch net ganz ^^ das Studentenwerk ist nicht ein normaler "Vermieter" im Sinne wie ihr ihn kennt, dass Studentenwerk vermietet WG Plätze in Wohn- und Studentenheime, dort mietet ihr nur ein Schlafplatz gegebenfalls ein Zimmer an, aber keine komplette Wohnung (ist aber auch möglich glaub ich).

    Das heißt das Werk als Vermieter hat somit immernoch das Hausrecht und das Begehungsrecht, dazu kommen noch die AGBs des Studentenwerk (also der Vermietung) in der Eindeutig drinne steht das sie eine Begehungserlaubnis sich vorbehalten, sowie Mängelrügen erteilen können.
     
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