Wohnungskündigung schreiben...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Aufklärung2012, 18. August 2007 .

  1. 18. August 2007
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  2. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Fertig^^
     
  3. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Schreib am besten noch dazu, dass du schnellstmöglich eine Bestätigung haben willst^^

    Nachher ziehste aus und die Miete läuft weiter :O
     
  4. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

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  5. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Warum bis Ende November? November ist der 11te Monat^^

    Schreib einfach vll dazu dass du zum September schon weg sein wirst und fertig. Mach dann mit dem klar dass du im Sep keine Miete mehr zahlen musst.
     
  6. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Prinzipiell gelten folgende Kündigungsfristen:

    * Mieter können nach drei Monaten ausziehen - egal wie lange sie in der Wohnung bereits leben, außer im Mietvertrag ist eine anderen Kündigungsfrist vereinbart. Achtung: Diese Regelung gilt erst mit der Einführung des neuen Mietrecht ab dem 01.09.2001 ! Für Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, gelten die alten, gestaffelten gesetzlichen Kündigungsfristen fort. Dies hat der BGH (AZ: VIII ZR 240/02 ) in einem Grundsatzurteil entschieden.
    * Bei einer Kündigung des Vermieters sind die Fristen gestaffelt:
    o bis 5 Jahre gelten drei Monate Kündigungsfrist
    o bis 7 Jahre haben sie sechs Monate Zeit, die Wohnung zu räumen
    o darüberhinaus verlängert sich die Frist auf neun Monate.


    Zu beachten ist, dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gem. § 568 BGB immer der Schriftform bedarf. Hierbei unterliegt die Kündigung des Vermieters einem Begründungszwang. Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Wohnraumvermieters setzt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse voraus. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, bei nicht unerheblichen schuldhaften Verletzungen der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter (siehe Urteile unten), bei Eigenbedarf des Vermieters und bei Hinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks.

    Der Mieter kann gem. § 575 BGB der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

    Der Vermieter ist berechtigt bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe gemäß § 543 BGB das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung für den Vermieter ergibt sich z.B. bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache, schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters sowie Zahlungsverzug. Hierbei kann der Vermieter bei Zahlungsverzug ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der den Mietzins für zwei Monate erreicht.

    Urteile zum Thema Kündigung:

    * Eine mangelnde Treppenhausreinigung stört den Hausfrieden nicht so nachhaltig, dass eine Kündigung rechtens ist. Der Vermieter darf die Reinigungskosten jedoch der Mieterin in Rechnung stellen. AG Wiesbaden (AZ: 97 C 2213/99)
    * Eine Scheidung ist kein ausreichender Grund für ein Sonderkündigungsrecht. AG Schöneberg (AZ: 15 C 272/95)
    * Ein arbeitslos gewordener Mieter kann seine Wohnung vor Ablauf der für ihn geltenden Kündigungsfrist verlassen, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter nennt. LAG Berlin (AZ: 64 S 112/99)
    * Ein befristeter Mietvertrag für eine Zwei-Zimmer-Wohnung kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn Nachwuchs erwartet wird. Es ist dann nicht zumutbar, unfreiwillig in derart beengten Wohnverhältnissen zu leben. LG Braunschweig (AZ: 6 T 86/98)
    * Liegt eine Staffelmiete von Beginn des Mietvertrages an über 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, so ist dies unwirksam. OLG Hamburg (AZ: 4 U 112/99)
    * Ist im Mietvertrag eine kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart, so darf sich nur der Mieter darauf berufen. KG Berlin (AZ: 8 Re-Miet 6765/97)
    * Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarf und vermietet die Wohnung wieder, so muss er dem alten Mieter Schadensersatz für den Umzug leisten. LG Bochum (AZ: 9 S 148/96); ebenso, wenn der Vermieter die Wohnung leerstehen läßt und keine Anstalten macht, seinen angeblichen Eigennutzungswunsch in die Tat umzusetzen. LG Potsdam (AZ: 11 S 79/00).
    * Eigenbedarf muss beizeiten angekündigt werden. Ist der Eigenbedarf vorhersehbar gewesen ist eine Kündigung unwirksam. LG Berlin (AZ: 63 S 237/97).
    * Betritt der Vermieter mit einem Zweitschlüssel die Wohnung eigenständig, ohne dass ein Gefahr vorliegt, so ist das Vertrauensverhältnis gestört und der Mieter kann innerhalb von sechs Wochen fristlos kündigen, auch bei Zeitverträgen - LG Berlin (AZ: 64 S 305/98-07/00)
    * Jedes unbefugtes Eindringen in eine Wohnung ist ein Hausfriedensbruch und unentschuldbar - dem Mieter kann fristlos gekündigt werden, auch wenn er wie vorliegend mit Hilfe einer Leiter in die Wohnung der Nachbarin gestiegen ist, um ihr seine Liebe zu gestehen. AG Frankfurt a.M. (AZ: 33 C 2982/99-67-1/01).
    * Erhebliche, nachweisliche Belästigung durch Raucher, berechtigen zur fristlosen Kündigung, da das Gesundheitsrisiko durch Passivrauchen schwerer wiegt als Zeitverträge und Kündigungsfristen. (LG Stuttgart, AZ: 5 S 421/97).
    * Beträgt die Raumtemperatur nur maximal 14 Grad Celsius, darf der Mieter nach vorheriger Mietminderung fristlos kündigen, da die ungenügende Beheizung eine Gesundheitsgefährdung darstellt - egal ob ein Zeitmietvertrag oder ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt. (KG Berlin, AZ: 8 U 2216/97).
    * "Vielleicht wäre es am besten, wenn Sie sich alsbald nach einer neuen Wohnung umsähen, weil Sie sich in diesem Objekt offensichtlich nicht mehr wohl fühlen" waren die Worte des Vermieters. Die Mieterin konnte daraufhin fristlos kündigen, obwohl der Mietvertrag noch vier Jahre galt. AG Bonn (AZ: 18 C 179/00).
    * Wenn die Kinder Unsinn machen, hier einen fremden Keller aufbrechen und den Stromzähler anzapfen, so kann den ahnungslosen Eltern deswegen nicht gekündigt werden. KG Berlin (AZ: 16 RE-Miet 10611/99-10/00).
    * Untervermietung ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet, jedoch ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam. AG Köln (AZ: 208 C 116/00-6/01).
    * Werden in einer neu bezogenen Wohnung in allen Räumen Schadstoffe festgestellt, so kann man den Mietvertrag gleich wieder fristlos kündigen. LG Lübeck (AZ: 6 S 2/00).
    * Eine wider besseren Wissen erstattete Strafanzeige gegen den Vermieter ist kein Kündigungsgrund. AG Frankfurt a.M. (AZ: 33 C 1370/01).
    * Bei harmlosen Störungen durch einen altersbedingt geistig verwirrten Mieter ist eine Kündigung nicht rechtens OLG Karlsruhe (AZ: 3 U 20/99-1/01).

    Quelle: verbraucher-urteile
     
  7. 18. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Schau mal auf ...

    http://www.mvv-life.de/de/pub/mvvundumzug/umzugstipps/uplanungaltwohnung/kuendigungsformular.cfm

    einfacher gehts nicht!

    Gruß L.A:
     
  8. 22. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

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  9. 22. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    Das ist das was ich ändern würde, ansonsten passt das schon so
     
  10. 22. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

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  11. 22. August 2007
    AW: Wohnungskündigung schreiben...

    du kannst ihn auch anrufen ihr macht euchn termin aus und regelt das so ^^
     
  12. Video Script

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