#1 20. Dezember 2009 folgendes: Muss morgen wieder als zivi arbeiten und da massig schnee auf den straßen liegt und ein teil meiner aufgaben, dass fahren mit dem auto ist, wollt ich mal was erfragen. Ich ham mal gelesen, dass wenn ich als zivi eine straftat durch meine aufgaben begehen würde, müsste ich diese nicht ausführen. Unser auto hat nichtmal winterreifen drauf und das gesetz sieht vor, dass das zu führende Auto straßentauglich sein muss (ist es ohne winterreifen nicht!!!) Ich suche jetzt explizit diese beiden gesetze, zum einen, dass ein auto fahrtauglich sein muss und ich sosnt eine straftat begehen würde, und dass ich als zivi das recht hab, eine aufgabe zu verweigern, wenn ich eine straftat begehen würde. Hab mich schon durchgesucht aber finde beide nicht
#2 20. Dezember 2009 AW: zivirechte bzgl des autos bekommst du die zeitung zivildienst? die gibs alle 2 monate und wird an deine zivistelle geschickt. da stand das in der aktuellen ausgabe drin. auch explizit die rechtslage! entweder hab ich sie weggeworfen oder die liegt hier irgendwo. ich guck mal. edit: hab sie wohl schon weggeworfen. aber ansonst musst du hier mal gucken: http://www.zivildienst.de/cln_007/lang_de/nn_390608/Content/de/LeitfSondInfos/Leitfaden/Stichwortverz.html__nnn=true
#3 20. Dezember 2009 AW: zivirechte bzgl des autos ja die bekomme ich, jetzt weis ich auch wo ich das gelesen hab, ich hab die sicherlich noch auf der dienststelle, vielen dank. Aber mal erlich: Wie kann man nen zivi bei dem wetter mit nem ollen fiat kastenwagen ann 1995 rauslassen, der weder klima, noch abzuschließen, noch geschlosene fenster, noch winterreifen hat:angry: