zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Juanez, 9. August 2008 .

  1. 9. August 2008
    tach

    Ich hatte da mal folgenden bericht gelesen und steig da nicht ganz so durch.
    Jedenfalls ging es darum das ich mal gehört habe, das ab juli ein neues gesetz in kraft tritt.
    Das den filesharer etwas zu nutzen kommen könnte.

    Nur, jetzt bin ich eben auf diesen artikel gestoßen der mich irgendwie rätseln lässt.
    Ist das jetzt nur berlin oder sind da andere bundesländer mit dabei???

    vill ist ja einer dabei der das besser weiß^^

    hat mich nur eben interessiert, man will ja informiert sein

    http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/906.html
     
  2. 9. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    ich bezweifel ma ganz stark, das das nur in berlin gilt
    die rede is ja nur von der staatsanwaltschaft in berlin, das gesetz wird überall in deutschland gelten
     
  3. 9. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    Das stimmt habe nen Bericht im Ferhnsehen gesehen indem es um das Filesharing einzelner Lieder ging für den Privatgebraucht.

    Es ist entrschiede wurden das solche Personen nicht mehr Verfolgt werden also wenn gegen dich der Verdacht vorliegt das du dir in einer Tauschbörse ein Musiktitel ziehst darf der Provider keinerlei Daten mehr von dir preisgeben.

    Ausnahme es besteht der erhärtete Verdacht das du damit handelst dann dürfen sie dich belangen.

    Nichts desto trotz bleibt es illegal auch einzelne Daten zu ziehen.Das war der Richterspruch.

    Es ging da um einen Mann der für ein paar Titel die er nur aufm Rechner hatteüber 3000 Euro zahlen sollte der hat dagegen geklagt und halt recht bekommen.

    So das sit das was ich auf N24 glaub ich gesehen habe.
     
  4. 10. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    hmm ja wenn dem so ist und der staatsanwalt sich nichtmehr drum kümmern will
    wie ist es dann möglich das hier im forum immernoch typen kommen die sagen
    ich hab nen brief von nem anwalt bekommen wegen einem spiel oder ähnlichem???

    ich meine n spiel laden is ja auch nich gewerblichoO
    versteht ihr was ich meine?

    irgendwie ist es ja auch doch nicht so
     
  5. 10. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    Ich bin auch der Meinung dass es so ist, das nur der upload strafbar ist...

    Hier noch ein Link dazu aus nem Jura-Forum: *klick*

    Nächster Post:

    Wie ist es denn wenn ich bei rapidshare lade? Da kann meinetwegen mitgeloggt werden soviel wie geht, man darf spiele und musik kopieren und an "freunde" weitergeben link dazu

    // ohje, war ich besoffen ...
     
  6. 10. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    also der download ist auch strafbar, aber ert seit dem 1.1.08 oder?
     
  7. 10. August 2008
    AW: zu meinem besseren verständniss (klage filesharing)

    Das ist was anderes und entspricht der Entwicklung. Die Anwaltsfirmen, welche die Abmahnungen schicken, handeln ja zivilrechtlich, der Staatsanwalt ist nur für die Verfolgung via Strafrecht zuständig. Die stellen auch bei anderen Sachen die Ermittlungen ein, Drogen z.B. In Zukunft werden eh die Anwaltsfirmen die Verfolgung von Leechern usw. übernehmen. Warum gibts sonst das neue Gesetz, dass man als Privatmann Verbindungsdaten anfordern kann.
     
  8. Video Script

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