Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von 4pp1, 19. September 2012 .

  1. 19. September 2012
    Ich werde demnächst den Job wechseln und dafür auch unter der woche eine wohnung in einer anderen stadt nehmen. Kann ich diese kosten irgendwie steuerlich geltend machen, oder aber angeben das ich täglich pendel ohne das dies tatsächlich der fall ist ;-)?
     
  2. 22. September 2012
    AW: Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

    Hallo 4pp1,

    (1) Zweitwohnsitz ist steuerlich absetzbar. Nennt sich doppelte Haushaltsführung, dazu einfach mal im Inet nach den Voraussetzungen suchen. Wichtig ist, dass du nur circa 30% der Kosten wiederbekommst (kommt auf deinen Verdienst an).
    (2) Theoretisch kannst du auch angeben, dass du pendelst. Das Problem an der Sache ist, dass du spätestens nach 4500 Euro Fahrkosten einen Nachweis erbringen musst. Und das leider bei einigen Sachbearbeitern auch schon vorher der Fall ist. Zum Beispiel wird dann von dir ein Nachweis verlangt über die gefahrenen Kilometern, d.h. z.B. Quittung von der Autowerkstatt, wo dein Kilometerstand mit vermerkt ist.

    Der bessere Weg wäre vllt deine Arbeitgeber zu fragen, ob es nicht möglich ist, dass er dir das vom Lohn abzieht und er das bezahlt. So würdest du im Vorfeld einiges an Steuern sparen, da dein Brutto nicht so hoch ist.

    Hoffe konnte ein wenig helfen.
     
  3. 21. Oktober 2012
    AW: Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

    die doppelte haushaltsführung ist für dich als werbungskosten bei nicht selbstständiger arbeit von der steuer abziehbar. du musst nur nachweisen, dass die haushaltsführung beruflich veranlasst ist und dein lebensmittelpunkt weiterhin bei deiner ersten wohnung liegt.
     
  4. 21. Oktober 2012
    AW: Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

    Ich würde auch versuchen, dass über den Arbeitgeber zu regeln, bei uns ist das der Normalfall
     
  5. 21. Oktober 2012
    AW: Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

    dann hast du einen netten arbeitgeber, normal ist das in der freien wirtschaft auf jeden fall nicht. wenn es von dem arbeitgeber erstattet wird stellt es einen sachbezug und damit arbeitslohn dar. in diesem fall ist die steuerliche behandlung noch wichtiger, da die steuerlast sonst noch höher wird.
     
  6. 4. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2012
    AW: Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

    wenn du noch zu hause wohnen solltest kannst du das mit doppelter haushaltsführung vergessen, da du im elternhaus keinen eigenen haushalt hast (auch wenn eigener eingang mit küche, bad, etc.)

    falls du schon alleine wohnst ist das absolut kein problem mit doppelter haushaltsfürung, dann musste nur alles belege zwecks umzugskosten, mietkosten etc. aufheben. und die wohnung sollte nicht zu groß sein (60 m² gelten als angemessen)

    stimmt so auch nicht. musst dann halt nachweisen, dass die kosten höher oder gleich hoch der erstattung waren, ansonsten ist es zusätzlicher arbeitslohn.
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.