#1 23. Juni 2007 DrinkOrDie gehörte zu den angesehensten und langlebigsten Warez-Groups weltweit, bis die "Operation Buccaneer" im Dezember 2001 ihr den Garaus machte. Verhaftet wurde unter anderem der australische Co-Leader Hew Raymond Griffiths, auch bekannt als Bandido. Der 44-jährige Australier kämpfte über 3 Jahre gegen seine Auslieferung an die USA - letzten Endes erfolglos. Nun verurteilte ihn ein US-amerikanisches Gericht zu 51 Monaten Gefängnis. "Egal ob mit Pistole oder mit Keyboard begangen - Diebstahl bleibt Diebstahl," - so Staatsanwalt Rosenberg in seiner Stellungnahme. Auch betonte er, dass man auch auch in der Lage sei, Copyright-Verbrecher selbst am anderen Ende der Welt zu stellen - wie eben den verurteilten Australier. Nach drei Jahren in australischer Haft, der umstrittenen Auslieferung an die USA und dem Schuldspruch am 20. April wurde nun gestern das Urteil verlesen, welches für Griffiths mehr als 3 Jahre US-Haft bedeutet. Die Gruppe DrinkOrDie wurde 1993 in Russland gegründet, expandierte aber schnell zu einem Global Player der Warez-Szene. Berühmtheit erreichte DrinkOrDie unter anderem durch ein spektakuläres Release von Windows 95 zwei Wochen vor offiziellem Verkaufsstart, sowie durch "DoD DVD Speed Ripper", einem DVD-Rip-Tool, welches 1999 vor DeCSS herauskam. Quelle: DrinkOrDie: Bandido zu 51 Monaten Haft verurteilt - News - gulli.com Das Urteil finde ich heftig und es ist auch das härteste Urteil was je ein Mitglied einer Releasegruppe gekriegt hat oder? + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser hä wenn der australier is also australischer staatsbürger wieso wirdn der dann anne usa ausgeliefert? naja... b2t: finds auchn bisschen übertrieben aber kann man nix machen + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Wurde nur er verurteilt? Ist ja richtig mies gelaufen, wenn man es aus seinem Standpunkt vertritt! 51 Monate sind 4 Jahre...ist ne lange Zeit. Welche Releses hatten die denn noch, ausser den oben genannten? Und waren die bis heute noch aktiv? Hab noch nie was von denen gelesen oder geleecht^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser ist hart ja.. aber der Satz Trägt halt doch auch was wahres in sich, auch wenn viele das net einsehen + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Tja wenns ums geld des Staates geht, dann kennt dieser kein Erbarmen... Eig behindert, aber was soll man machen.-... 51 Monate sind ne lange Zeit... Wobei mir diese "Crew" noch nie unter gekommen ist...?(?(?( + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser auch gedankengut kann man ja stehlen - ist auf jedenfall eine wahre aussage... 4,5 jahre sind trotzdem etwas übertrieben?! + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Also des is ja mal total übertrieben, 4 Jahre... Also dass solche Leute bestraft werden, is ja ok, aber man sollte trotzdem ein angemessenes Strafmaß finden und nicht so übertreiben... Mfg + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Naja, aber der Richter hat die zweite "Seite" seines Zitates offenbar nicht kapiert. Es ist ein wesentlicher Unterschied, wo, wann und wie ein "Diebstahl" begangen wurde. Normalerweise sollten "virtuelle Taten", welche ALSO nicht realität sind, nicht rechtlich verfolgt werden dürfen. Nur viele Firmen machen mit der Tatsache Geld, dass das "virtuelle Leben" anziehend ist. So seh ich das - von daher hat finde ich der Richter nicht ganz recht, aber auch nicht ganz unrecht. Ich meine... sonst könnte man quasi nur den gedanken an Diebstahl auch strarechtlich verfolgen dürfen, auch wenn dieser mit der Realität herzlich wenig gemein hat... außer, dass es ein ideenreicher Gedanke war. Hoffentlich versteht das jetzt einer, so wie ich das meine^^ PS. Kenn die Group ebenfalls nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Der Satz ist nicht ganz richtig, weil Diebstahl mit einer Pistole nennt man auch bewaffneten Raubüberfall und das ist ganz klar schlimmer. B2T: 4 1/2 Jahre Knast ist schon krass. Für die meisten Gewaltverbrechen bekommt man nicht so viel. Da sieht man das in der heutigen Welt Geld wichtiger ist als Menschen. MfG Roadkiller + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Einige von dennen wurden auch schon veruteilt. News - CHIP + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Bis es dazu gekommen ist, ist sicher auch einige eit vorher vergangen, also sind sie sicher seit 4 oder mehr Jahren nicht mehr aktiv... Gehört hab ich von denen schon etwas bei gulli, wo es um die Auslieferung ging... greetz + Multi-Zitat Zitieren
#12 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Tja... haben sie wohl pech gehabt. Aebr ich würd auch sagen das das zu viel strafe ist... wegen son paar filmen da die der industrie eh keinen großen schaden zufügen sollten die net solche strafen rienhaun + Multi-Zitat Zitieren
#13 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Die Strafe ist auch zu hoch, aber es gibt nicht um Filme. DrinkOrDie hat eigentlich nur Appz released. + Multi-Zitat Zitieren
#14 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser "Egal ob mit Pistole oder mit Keyboard begangen - Diebstahl bleibt Diebstahl," Aber soweit ich weiß ists, wenn man was mit der Pistole stiehlt, nicht mehr Diebstahl sondern Raub. Dieser ist wesentlich schwerer zu werten als Diebstahl. Berichtigt mich wenn ich falsch liege! Die wollen halt mal ein Zeichen gegen die Szene machen. Wird aber nichts bringen ^^ MfG klaus Edit: War einer schneller. Habs zu spät gesehen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Das is echt krank sowas... Für "richtige" Straftaten bekommt man weniger als für sowas... Nur weil der Staat sich um seine Einnahmen geprellt fühlt... Überall der gleiche it... + Multi-Zitat Zitieren
#16 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser naja, aber was ist mit den ganzen KiPo's die online verteilt werden und ich weiss nicht (wills auch nit wissen) ob es digitale KiPo's in Form von ****** gibt die gänzlich am PC erschaffen wurden. sollen die etwa gänzlich straffrei bleiben? dadurch verhamlost du diese wiederum unweigerlich. Software wird halt auch im RL gecodet. Ich heiße dieses große Strafmaß bei WRZ auch nicht für gut, aber dann sollen sich die Firmen besser schützen und nicht so lasche Schutzmechnismen nehmen und behaupten: "Wir schützen uns ja". Wenn ich mein AUto nicht abschließe und es wird geklaut bin ich auch selbst schuld. Und wenn ein Politiker in nem ungepanzerten Wagen chauffiert wird und er wird angeschossen wird man auch sagen: "Warum nimmt er keine bessere Panzerung (Schutzmechanismus)". das stimmt zu 100%. raub wird AFAIK auch ab 5 Jahren aufwerts geahndet. hier mal die definition: Raub - Definition und Erklärung + Multi-Zitat Zitieren
#17 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Und halt Copyright verletzt hat, durch cracken der Appz. etc. Natürlich ist die Strafe zu hoch, ich glaub die selber wissen netma, wieso die Strafe so hoch ist. Vermutlich, weil die net an andere rankommen... Man muss natürlich auch beachten, dass es Copyright Verletzung in relativ vielen Fällen gab. Die wollen ja auch eig. nur die "Grossen Fische" haben, wie damals FTL (Flatline) war ja eine der angesehensten Crews. Hier in Deutschland ist/war es für die zuständigen Organisationen (GVU, BKA ...) einfach schwerer, weil sie nicht so viel dürfen/durften (glaub die dürfen jetzt online-durchsuchungen machen). + Multi-Zitat Zitieren
#18 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Wenn ich das lese krieg ich so einen Hals.. Wenn man einen Diebstahl begeht ist die Ware danach nicht mehr vorhanden, kann also nicht mehr verkauft werden. Ich wüsste nicht das im Internet auch der Fall ist. Total schwachsinniger Vergleich IMHO. + Multi-Zitat Zitieren
#19 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser "Egal ob mit Pistole oder mit Keyboard begangen - Diebstahl bleibt Diebstahl," Das ist aber nicht das selbe! Mit Pistole bedrohst du andere Menschen... durch einen Unfall kann einer getoetet werden. Mit dem Keyboard ja kannst auch jemanden erschlagen aber du sitzt nicht direkt vor dem. Das sind 2 Welten meiner Meinung nach! + Multi-Zitat Zitieren
#20 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Stimmt schon was ihr sagt. Nur wie kann er in den USA vor Gericht kommen, wenn er in Australien lebt? xD Scheiss Amerikaner... Naja unser Deutsches Gesetz ist in dem Punkt nicht viel besser. ****phile werden weniger hart bestraft als Raubkopierer(alleine das wort :angry: Raub ist doch gewaltätiger Diebstahl, bei den es zu Verletzten kommt oder?) Naja was soll man machen...aufhören. Edit:wie ich grad sehen hat sich wuwa auch schon über das wort aufgeregt + Multi-Zitat Zitieren
#21 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Also die wirtschaftliche Komponente kann man schon gleichsetzen. Das Geistige Eigentum, welches in Form von Programmen "geklaut" wird, ist ja in dem Sinne weg, da es die Person nicht kauft weil sie es schon umsonst ausm Web hat. Der Wirtschaftliche Schaden eines "wirklichen" Diebstahls und der eines "virtuellen" Diebstahls ist also gleichzusetzen. Die Gewaltkomponente ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen und der psychische Schaden der dem Opfer beim "wirklichen" Diebstahl entsteht ist nicht zu erreichen (Angst in der eigenen Wohnung, Angstzustände.....). Abschließend komme ich zu dem Schluss dass das Urteil zu hart ist, die Hälfte wäre vielleicht gerechtfertigt. + Multi-Zitat Zitieren
#22 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Naja man muss auch bedenken das DrinkOrDie zu den 10 besten Release groups gehörte. Ich will nicht wissen wieviel Schade die in den Jahren durch Softwarepiraterie gemacht haben. MfG B4cArdi + Multi-Zitat Zitieren
#23 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Vollkommen richtig. Das Beste ist ja, wenn ich hier bei rr z.B. was sauge, heißt es noch lange nicht, dass ich dieses Programm gekauft hätte. Dadurch entsteht gar kein Schaden, denn das Unternehmen, von dem das Programm z.B. ist, hätte von mir so oder so keinen Cent bekommen. Ich wüsste also nicht wo das Diebstahl ist. Zudem kaufe ich mir auch nur Spiele, die mir gefallen und wenn ich eine Demo zocke, kann ich leider keinen Spieleindruck gewinnen, da die Demos einfacg viel zu kurz sind. Deswegen lade ich mir lieber das ganze Spiel runter um es zu testen und die meisten fliegen nach 5 Mins wieder von der Platte. Die wenigen guten Spiele kaufe ich mir dann. (Wobei ich sowieso selten zocke..) Es gibt wenige "Programme", die man echt kaufen sollte. So zum Beispiel Windows, denn das Betriebssystem braucht man einfach (und kommt jetzt nicht mit Linux..)! + Multi-Zitat Zitieren
#24 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser @×3øN Natürlich entsteht dadurch ein Schaden. Du benutzt dieses Programm, obwohl du die dafür benötigte Lizens nicht hast. Denn somit umgehst du die eigentlich anstehenden Kosten und benutzt es trotzdem. Ich bin mir darüber im klaren was du sagen willst, aber trotzdem stimmt das nicht ganz. Und doch ich komme dir mit Linux, denn wenn du dir wirklich die Zeit nehmen würdest und dich mit Linux vertraut machen würdest, dann würdest du merken wie gut es doch eigentlich ist. Ich bin mir sicher jetzt werden Sprüche kommen wie "ey ich hab das schon getestet und es hat mir garnicht gefallen", aber da du selbst über die Länge von Demos meckerst wundert mich das nicht. Fühl dich nicht angemacht. + Multi-Zitat Zitieren
#25 23. Juni 2007 AW: 51 Monate Haft für Releaser Ja natürlich ist es hart, aber ich denke die wollen einfach ein Exempel statuieren. Und dadurch das das Urteil so hart ist geht es global die Runde...wie praktisch. + Multi-Zitat Zitieren