Änderungen im März 2025: Rente, Bahn und Solarstrom im Fokus

Der Frühling steht vor der Tür. Am Sonntag, dem 30. März, stellen die Menschen ihre Uhren von 2 auf 3 Uhr vor. Aber es gibt noch mehr Neuigkeiten – ein umfassender Überblick über die anstehenden Veränderungen in diesem Monat.

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Änderungen im März 2025: Rente, Bahn und Solarstrom im Fokus

28. Februar 2025 von   Kategorie: Politik & Recht
Sonnenstrahlen und Vitamin D gut für den Menschen und seine Solaranlage Hier gelten ab März ne.jpeg

Rentenüberweisungen: Ein Rückgang ist zu erwarten


Der Februar war bereits von Informationen geprägt. Viele Krankenkassen haben ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum Januar 2025 angehoben. Diese Anhebung betrifft insgesamt 82 von 94 gesetzlichen Kassen. Von Januar an betrifft dies erwerbstätige Personen. Die Renten allerdings haben erst jetzt einen Einfluss. Der durchschnittliche Anstieg der Beiträge beläuft sich auf etwas über einen Prozentpunkt – das sind nun 2,91 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Zusatzbeitrag wird hälftig mit dem Rentenversicherungsträger geteilt. Das bedeutet, die zusätzliche Belastung für Rentnerinnen und Rentner ist nur halb so hoch. Trotzdem sollten Rentner ihre Konten überprüfen – und eventuell nachhaken. Rententräger sind nämlich nicht verpflichtet, ihre Versicherten über Änderungen zu informieren.

Wie wird sich die Rentenausschüttung ab Juli gestalten? Diese Frage beschäftigt viele. An den letzten Märztagen wird bekannt, ob und in welchem Maße sich die Ausschüttungen verändern. Eine neue Bundesregierung wird sich zu diesem Zeitpunkt bereits formiert haben, was die Ankündigung zusätzlich interessant macht. Am 1. März 2025 erreichen die Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden, die Regelaltersrente von 66 Jahren und 2 Monaten. Diese Rentnerinnen und Rentner dürfen erstmals staatliche Rentenzahlungen erwarten.

Zusätzlicher Zug: München-Rostock ab dem 8. März


Ein weiterer Pluspunkt im März – eine neue Zugverbindung. Ab dem 8. März wird ein zusätzlicher Zug zwischen München und Rostock verkehren. Er startet täglich um 8 Uhr in München. Der ICE 690 fährt über Pasing, Augsburg und hält auch in Günzburg, bevor er zu einem langen Weg über Ulm, Stuttgart, Mannheim, Erfurt, Leipzig und Berlin in den Norden aufbricht. Seine Ankunft in Rostock ist für 18.30 Uhr angesetzt. Wer dieses Reiseangebot online nutzen möchte, sollte das Kästchen „Nur Direktverbindungen“ anklicken. Andernfalls könnte der Zug im Angebot durch schnellere Verbindungen „verschwinden“. Einfacher wird das Reisen für Familien und Menschen mit körperlichen Einschränkungen – eine willkommene Erleichterung.

Solarstrom neu reguliert: Das Solarspitzengesetz


Eine bedeutende Neuerung ist das Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“. Private und gewerbliche Photovoltaikanlagen, die ab März 2025 in Betrieb gehen, müssen jetzt Anpassungen vornehmen. Wichtige Punkte: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung, auch bekannt als EEG-Vergütung. Solaranlagen mit einer Leistung von über 7 Kilowatt-Peak benötigen eine digitale Steuerbox und ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter. Der Netzbetreiber hat dafür zu sorgen, dass diese Systeme bereitgestellt werden. Die Kosten trägt jedoch der Betreiber der Solaranlage. Wer keinen Smart Meter installieren lässt, erleidet eine Drosselung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent. Ausführliche Informationen zu Smartmetern finden Interessierte auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Wichtige Termine und Regelungen für den März 2025


Es gibt noch weitere Aspekte zu beachten:
Am 1. März beginnt die Brutzeit für viele Tiere in Hecken und auf Bäumen. Ab diesem Datum gilt eine Schonzeit – bis zum 30. September ist das Fällen und Schneiden von Bäumen verboten.

Auch im öffentlichen Dienst stehen Verhandlungen an: Vom 14. bis 16. März findet die dritte Verhandlungsrunde statt. Streiks im Vorfeld oder Nachhinein sind wahrscheinlich.

Ab dem 30. März wird der Billigflieger Easyjet zweimal täglich die Verbindung zwischen München und Rom Fiumicino anbieten.

Eine Veränderung gibt es auch bei Dyn, dem Sport-Streaming-Angebot von Axel Springer – ab dem 18. März kostet das Jahresabo 14,50 Euro, was eine Erhöhung um zwei Euro bedeutet. Monatlich kündbare Abos steigen sogar um fünf Euro.​

Quelle und Bild: BR // dpa/pa: Zoonar/Channel Partners