Anzeige §202a

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Flairmotion, 10. August 2010 .

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  1. 11. August 2010
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    Hingehen würd ich schon, er hat ja nichts verbrochen. Aber das mit der Anzeige ist gut. SIE wird dann schon sehen was sie davon hat....
     
  2. 11. August 2010
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    Naja eine Gegenanzeige ist natürlich auch so eine Sache, weil du dir dann ja auch diverse Scherereien aufbrummst und zu denen bist du dann verpflichtet.

    @Loop: Das soll jetzt nicht Großkotzig klingen oder so, aber ich glaube du hast wirklich keine Ahnung wovon du redest. Wenn du dich einmal bei den Herren in grün wegen irgendetwas gemeldet hast dann fangen die an dir auf den Sack zu gehen und Nachforschungen anzustellen. Und im Übrigen geben die dir über gar nichts eine Auskunft die kommen dir meistens noch blöd, Mir hat mal ein Bulle erzählt jemand hat mich bei ner Straftat gesehen und als ich wissen wollte wer das gewesen sein sollte meinten die das sie mir das nicht unter die Nase binden wollen... Da frag ich mich was ich da soll. Ich gehe oder melde mich bei so schwachsinnigen Vorladungen seit geraumer Zeit nicht mehr und ich bin damit immer am besten gefahren.
     
  3. 11. August 2010
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    Da ich Recht (nicht Jura) studiere, weiß ich schon ungefähr wovon ich rede .

    Die werden mit Sicherheit keine "Nachforschungen" anstellen, wenn du dort telefonisch fragst worum es a) überhaupt konkret geht (denn das weiß ja nicht mal der TS) und b) dich in kein "Gespräch" verwickeln lässt. Das man den Termin nicht wahrnehmen muss ist völlig klar.

    Ist ja wirklich gut, dass du damit ganz gut gefahren bist, aber das kann man nicht wirklich generalisieren.
    Vielleicht weißt du ja wirklich mehr als der Threadersteller und kennst den konkreten Sachverhalt?
     
  4. 11. August 2010
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    Wenn du Recht studierst, dann weißt du bestimmt auch einiges über Datenschutz und das dir die Bullen am Telefon bestimmt nichts über einen Tatbestand erzählen dürfen, da kann ja jeder anrufen, was die dir allerdings sagen ist das du zur Vorladung kommen sollst.

    Doch das kann man wirklich generalisieren, jeder Anwalt wird dir sagen das du egal zu welchem Tatbestand bis zu einer Gerichtsverhandlung absolut nichts sagen sollst. Und wenn er jetzt zu den Bullen geht und denen seine Personaldaten gibt und dann sagt ich möchte von meinem Recht gebrauch machen, die Aussage zu verweigern, dann hat das den gleichen Effekt wie nicht hingehen, nur das er dabei Zeit und Sprit investiert hat. Also kannst du mir das ruhig glauben
     
  5. 11. August 2010
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    Dann solltest du auch nochmal ganz genau lesen. Denn ich habe gesagt man kann FRAGEN, ich hab nicht gesagt, sie müssen dir eine Auskunft geben, oder? Aus diesem Grund geht man normalerweise auch dort hin oder macht per Telefon eben korrekte Angaben zur Person (bezüglich Datenschutz)

    Lies bitte nochmal - ich schrieb nicht, dass man es nicht generalisieren kann eine Aussage zu verweigern. Mir ging es darum:

    Da generalisierst du - nicht jeder Polizeibeamte ist gleich und nicht jeder kommt einem "blöd".

    Den gleichen Effekt kann es schon aus dem Grund nicht haben, weil du korrekte Angaben zur Person gemacht hast und damit auch mehr Informationen über den Tatbestand bekommst.
    Man weiß doch immer noch nicht worum es geht - das scheinst du irgendwie zu vergessen. Das kannst du mir auch ruhig glauben .
     
  6. 11. August 2010
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    Sei net so blauäugig,sag ich dir.Jeder Bulle is gleich ,hatte schon öfter mit solchen zu tun und hab mich bis ich 18 war von dieser Guter-Cop-Nummer zu oft genauso blauäugig hinziehen lassen und am ende kam immer raus,nicht Einmal hat sowas geholfen,glaub mir.
    Gerade vor dene,die dir so ungewöhnlich scheinfreundlich komm,musst du am meißten aufpassen,die ziehen nämlich hinter der Tür im Büro erst ihr wahres Gesicht auf

    Hör lieber auf die Leute,die wirklich selber die Erfahrung damit haben,is gesünder
     
  7. 12. August 2010
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    Also danke erst mal für die Antworten
    also erst mal sind wir keine 15 ich bin 23 und sie wird 21.
    Mit der gegen Anzeige, hab ich es mir auch schon gedacht.
    Aber da Zeige ich sie lieber an, dass sie noch sachen von mir hat wo für ich heute noch zahle (Handy und co) und sie hat meine Wohnung leergeräumt. Dafür könnte ich sie auch noch mal anzeigen.
     
  8. 12. August 2010
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    Lass dich doch net auf das Selbe billige niveau herab wie die.
    Du hast die ***** einfach freigekauft und dein Lehrgeld gezahlt,fertig.Siehe es als eine Lebenserfahrung :]
    Oder lass 1-2 Jahre Gras über die Sache wachsen und räum der einfach mal die Bude Leer
    Zeig am besten jetzt keine Reaktion,dann kommt ihre Anzeige schneller in den Müll und der Fall is gegessen
     
  9. 12. August 2010
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    Naja, was ich dir aus meiner Erfahrung sagen würde, absolut kühlen Kopf bewahren und nur das nötigste vom Nötigsten der Polizei gegenüber erwähnen, das ganze Gerede von wegen Strafmilderung u.Ä. bei Hilfe für die Staatsbeamten gibts nur auf dem Papier oder in Filmen.
    Daher würde ich das ganze Ignorieren bis es "amtlich" wird und du einen Vorladungsbescheid bekommen solltest und auch nicht mit irgendwem groß darüber das Maul darüber zerreisen, einfach warten. Möglichkeiten zum Zurückschlagen gibts noch genug und sei´s dass du kurz bevors Verjährt ihr die Sache mit dem Handy drauf knallst.

    MfG
    Confuzed
     
  10. 12. August 2010
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    Also, ich wurde mal vor einigen Monaten angeklagt wegen Kreditbetrugs. Angeblich hätte ich irgendwas in Düsseldorf gemacht. Nur war ich zu dem besagten Tag nicht in Düsseldorf. Wer mich angeklagt hatte, stand auf im Brief natürlich nicht. Bin dann mal zum Anwalt gegangen und der hat der Polizei einen Brief geschickt, mit der Bitte, alle zuständigen Dokumente sich zu schicken zu lassen. Danach wurde die Klage plötzlich zurückgezogen (, weil es höchstwahrscheinlich keine Dokumente gab, schätze ich).
    Kannst ja auch mal zum Anwalt gehen und die Kommunikation über ihn führen. Ist sicherer, aber auch teurer.
     
  11. 12. August 2010
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    Ich hab mit den Grünen auch meine Erfahrung gemacht, aber bis jetzt immer positiv. Es ist einfach blöd zu sagen "alle sind gleich" .

    Gibt es denn jetzt schon etwas neues?
     
  12. 12. August 2010
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    hab da paar mal versucht anzurufen geht keiner ran.
    termin ist erst der 22te
     
  13. 12. August 2010
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    und genau deswegen gehst du dort nicht hin!
    wenn du denen das so erzählst, werden sie es so hindrehen, dass ein ausreichender verdacht besteht, dass du die tat (welche auch immer) begangen hast. außerdem kannst du dir sicher sein, dass kurz darauf ein trupp von der polizei in deiner wohnung steht und sämtliche computer mitnimmt.

    die tatsache, dass das bisher noch nicht geschehen ist, deutet darauf hin, dass gegen dich kein ausreichender anfangsverdacht vorliegt. und daran wird sich ohne dein mitwirken auch nichts ändern, was zur einstellung der ermittlungen führen wird.

    nichtdestotrotz solltest du vll. den account auf deinem laptop löschen, wenn nicht bereits geschehen.

    da du jura studierst, solltest du wissen, dass ein beschuldigter das recht hat seine aussage zu verweigern und von diesem recht auch unbedingt gebrauch machen sollte, solange sein anwalt nicht dabei ist. desweiteren muss er gegenüber der polizei ebenfalls keine aussagen machen.

    darum frage ich mich, wie man zu so einem verdammt schlechten rat als jurastudent kommt... ich bin ehrlich gesagt schockiert über einen solch dummen ratschlag von einem, der es eigentlich besser wissen müsste
     
  14. 12. August 2010
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    Einer der besten Beiträge hier. Und das sollte sich jeder zu herzen nehmen.
    In Deutschland dürft ihr Schweigen. Nur in bestimmten fällen zwingt euch die Rechtsordnung eine Aussage zu machen. Sonst nehmt vom Schweigen gebraucht. Siehe oben.

    Für den Beitrag bekommst du türlich eine BW
     
  15. 13. August 2010
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    Du solltest eventuell besser lesen lernen. Ich habe gesagt ich bin kein JURA Student. Ich studiere Wirtschaft und Recht.
    Und ich habe auch mehrfach erwähnt, dass er seine Aussage verweigern soll, ich weiß nicht wo du etwas anderes ei mir liest. Ich erwähnte sogar, dass er keine Aussage machen muss.
    Das nächste mal einfach besser lesen.
     
  16. 13. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
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    ok, das mit dem jura geht auf meine kappe, vll. habe ich das sogar ignoriert, da die aussage völliger blödsinn ist, denn jura kommt vom lateinischen iura das ist der plural von ius, zu deutsch "recht", aber:


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    merkste was?

    du rätst dort zum anrufen bei der polizei. schon das ist grundlegend falsch, wenn man diesen tipp einem unwissenden ohne weitere erklärung gibt.

    mit ziemlicher sicherheit wird man da in ein gespräch verwickelt, in dem man möglicherweise sachen sagt, die man lieber nicht sagen sollte.

    also nochmal der rat an den ts: klappe halten und erst tätig werden, wenn eine vorladung zum staatsanwalt kommt. wenn eine solche vorladung kommt, hätte eine vorherige aussage bei der polizei auch nicht geholfen...
     
  17. 13. August 2010
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    Zeugenverweigerungsrecht! Bei den Bullen muss/darf und sollte man nichts sagen. Zudem darf dir schweigen nicht negativ gewertet werden.
    Also warte bis die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, danach wird man entweder von der Staatsanwaltschaft vorgeladen (unwahrscheinlich), es kommt zur Eröffnung eines Verfahrens (es sind genug Indizien vorhanden) oder das Verfahren wird eingestellt.

    Und wenn du schon zu deinem Freund und Helfer gehst, mach direkt ne Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung (§164) und Verleumdung (§187)
     
  18. 13. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
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    Nicht nur das mit dem Jura geht auf deine Kappe (weiß auch gerade nicht was dein Problem ist), sondern auch, dass ich nirgendwo geschrieben habe, er hat nicht das Recht auf Aussageverweigerung.

    Dann hätte ich ganz gerne von dir gewusst, warum es falsch ist, dort anzurufen und zu fragen worum es überhaupt geht. Ich hab ihm eine weitere Erklärung gegeben, nämlich bezüglich der korrekten Daten zur Person. Auch das man sich in kein Gespräch verwickeln lassen soll habe ich geraten.
    Auch dich frage ich gern: Weißt du ob es sich tatsächlich um die Exfreundin-Sache dreht? Ich glaube nicht.
     
  19. 14. August 2010
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    So es war auf jeden fall meine Ex!
    Ein gemeinsamer Freund hat es mir bestätigt, er hat mir ihr darüber geredet.
    Sie meinte nur das Sie es war und Er sich nicht einmischen sollte.
     
  20. 14. August 2010
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    Ich hab dir doch gesagt dass du da nicht einfach anrufen kannst, denen deinen Namen sagst und die sich zu einem Sachverhalt äußern, denk dochmal nach du kannst am Telefon keine Identitätsprüfung vornehmen.
    Wenn die Bullen dir wirklich was sagen dann ist das illegal und zwar von ihrer Seite aus.
     
  21. 15. August 2010
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    Ja genau, unsre Polizei ist schließlich dem Rechtsstaat verpflichtet und würde niemals selber gegen das Gesetz verstoßen^^
     
  22. 15. August 2010
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    Also ich denke ich werde hin gehen und den sagen, dass ich damit nichts zu tun habe und es einfach ein Rache Plan meiner ex Freundin ist, da ich schon nach drei Wochen eine neue Freundin hatte. Danach werde ich gleich eine gegen Anzeige machen
     
  23. 15. August 2010
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    Moinsen,

    hört sich vernünftig an Wäre cool wenn du uns dann noch auf den laufenden halten könntest!
    Lass dich nicht verwirren von denen dann klappt das schon.

    lg
     
  24. 18. August 2010
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    Hab mal geschaut hab den Termin erst am 22.09 weil der Herr im Urlaub ist...., die tage werde ich erst mal eine neue Festplatte einbauen.
     
  25. 20. September 2010
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    So heute muss ich zur Polizei,
    werde gleich eine gegen anzeige nach §164 und § 187 machen.
     
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