Der Bildungsgutschein – Alle Voraussetzungen zum Erhalt

Artikel von Jonas Hubertus am 5. Juli 2021 um 11:38 Uhr im Forum Schule, Studium, Ausbildung - Kategorie: Wirtschaft

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Der Bildungsgutschein – Alle Voraussetzungen zum Erhalt

5. Juli 2021     Kategorie: Wirtschaft
Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Weiterbildungswilligen gewährt werden kann, wenn diese einen Antrag darauf stellen. In Ausnahmefällen wird so ein Gutschein Kunden der genannten Leistungsträger auch von deren persönlichen Ansprechpartner angeboten.



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Kann oder Muss – das ist hier die Frage


Im Fachjargon wird bei Fördermitteln durch staatliche Träger zwischen Kann- und Mussleistungen unterschieden. Die Mussleistungen unterliegen einer Vorschrift, die quasi einen Rechtsanspruch darauf manifestiert. Kannleistungen hingegen können als Ermessensentscheidung durch den zuständigen Sachbearbeiter bewilligt oder eben auch verweigert werden. Allerdings müssen diese Entscheidungen in jedem Fall gut begründet werden und auch einer internen Überprüfung standhalten. Meist haben die örtlichen Institutionen hierfür extra Gremien, die sich mit einzelnen Anträgen beschäftigen und das Für- und Wider gegen einen positiven Entscheid zur Sprache bringen. Dies verhindert Willkür und sympathieabhängige Entscheidungen und sichert die Entscheidungsträger auch rechtlich bei Widersprüchen ab.

Der Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist eine sogenannte Kannleistung. Das heißt, die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung. Es empfiehlt sich, beim Antrag direkt gute Argumente für die Notwendigkeit der Weiterbildung anzufügen. Da der Antrag formlos gestellt werden kann, reicht es also, im Schreiben, eine Begründung zu formulieren.

Als zugangsberechtigt gelten Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Besonders die zweite Zielgruppe, kennt dies Instrument oft gar nicht oder scheut sich, einen Antrag zu stellen, dabei wäre eine Bildungsmaßnahme eine gute Chance, die Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Wichtig: Mündliche Anfragen gelten als Antragstellung, werden aber oft direkt bei Nachfrage abgelehnt. Besser ist es, Anträge schriftlich zu stellen. Dann müssen sie auch zwingend schriftlich beantwortet werden. Eine mündliche Absage bedeutet nicht, dass auf dieselbe Nachfrage nicht noch ein schriftlicher Antrag erfolgen darf. Anträge müssen immer vor Anmeldung zu einer Maßnahme gestellt werden!


Maßnahmen und Maßnahmeträger


Für die Verwendung von Bildungsgutscheinen gelten strenge Vorschriften, diese sind in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) festgehalten. Ein wesentlicher Punkt ist, dass sowohl Bildungsanbieter, wie auch Bildungsangebot (also Träger und Maßnahme) nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein müssen. Diese Zertifizierungen sind zeitlich befristet und müssen immer wieder erneuert werden. Das soll eine gewisse Qualität und die Einhaltung von Raumgrößen, Teilnehmerzahlen und qualifizierten Dozenteneinsatz sicherstellen. Bildungsträger werben auch mit den Hinweisen darauf, dass sie AZAV zertifiziert sind oder Bildungsgutscheine annehmen.

Der Bildungsgutschein wird nicht für einen konkreten Träger oder eine bestimmte Maßnahme ausgestellt, sondern für ein Bildungsziel. In der Praxis kann dasselbe Bildungsziel unterschiedlich lange Schulungszeiten und teilweise auch unterschiedliche Inhalte, bei verschiedenen Anbietern beinhalten. Auch die Kosten können stark variieren. Die Pflicht sich für den günstigsten Kurs zu entscheiden besteht nicht.

An den Bildungsgutschein ist auch die Übernahme der Kosten für Fahrten zur Weiterbildung und ggf. sogar für die Kinderbetreuung gekoppelt. Letzteres allerdings nur, wenn diese Kosten auch akut erst entstehen. Vorhandene Kitaplätze, die schon lange genutzt werden, zählen hier nicht dazu.

Die Bildungsziele werden in den zertifizierten Konzepten definiert. Sie reichen von kurzen Fortbildungsangeboten bis hin zu Umschulungen. Auch Fernstudienanbieter lassen sich und ihre Angebote vermehrt zertifizieren.

Das Corona-Konjunkturpaket hatte die berufliche Weiterbildung als einen Punkt auf der Agenda. Aktuell sind immer noch viele Arbeitsplätze bedroht, was bedeutet, dass die Inhaber einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen können.


Voraussetzungen für die Bewilligung


Aus Sicht der Arbeitsagenturen und Jobcenter sind die Voraussetzungen relativ leicht erklärt. Die interessierte Person muss intellektuell in der Lage sein, die Inhalte zu verstehen und den Kurs erfolgreich zu beenden. Dies wird im Zweifelsfall durch einen Test beim psychologischen Dienst geprüft. Natürlich fließt in die Kannentscheidung auch immer mit ein, wie motiviert ein Antragsteller bislang war, ob schon mehrere Maßnahmen angefangen und abgebrochen wurden u.ä.

Schwieriger ist es mit dem Voraussetzungen, die durch den Bildungsträger festgelegt werden. Natürlich soll eine Seminargruppe möglichst homogen sein. Tatsächlich gibt es für einige Bildungsmaßnahmen im Vorfeld Tests zu absolvieren, die bestanden werden müssen. Manche Fortbildungen sind auch an vorhandene berufliche Qualifikationen gebunden. Der Träger würde bei Selbstzahlern teilweise noch über vieles hinwegsehen, allerdings sind oft auch prüfende Stellen wie die IHK involviert, die dann die Zulassung zur Prüfung verweigern würden.

Ein Bestandteil in den Voraussetzungsbestimmungen des Maßnahmekonzeptes ist das Sprachniveau. Im Idealfall wird dies bei Nichtmuttersprachlern mit einem Nachweis nach dem Europäischen Sprachrahmen belegt. Alternativ können solche Tests auch bei den Trägern abgelegt werden. Konversation und Wissensarbeit sind zwei grundverschiedene Kommunikationsbereiche. Für den Maßnahmeerfolg ist es wichtig, ausreichende Sprachkenntnisse mitzubringen. Für viele berufliche Themen gibt es Deutschkurse mit dem Schwerpunkt auf den Berufszweig (Deutsch in der Pflege, Deutsch in der Logistik, Deutsch für Ingenieure).


Tipps für die Antragstellung

Zwar ist der Bildungsgutschein nicht an einen Kurs gebunden, doch der Vergleich von Anbietern und Angeboten sollte im Vorfeld stattfinden. Entsprechend kann der Antrag direkt auf dieses Angebot ausgerichtet werden.

Träger helfen gern bei der Antragstellung, weil sie in diesem Service ein wichtiges Instrument für die Kundengewinnung sehen. Außerdem haben sie meist auch passende Argumente für die Begründung.

Jedes Maßnahmekonzept nach AZAV muss einen Passus zur Arbeitsmarktrelevant enthalten und eine Bewerberbetreuung anbieten. Die Träger haben vor allem bei Seminaren mit Praktika ein Netzwerk an Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten und vermitteln durchaus auch direkt aus den Maßnahmen heraus, wenn die Kurse erfolgreich beendet wurden.

Eine Sammlung von interessanten Stellenangeboten, die belegen, dass die angestrebte Fortbildung die fehlenden Kenntnisse vermittelt, die bei diesen Inseraten zur Absage geführt haben.

Die Recherche nach aktuellen offenen Stellen bundesweit und in der Region, kann ebenfalls als Argument für einen positiven Entscheid angeführt werden, jedenfalls wenn es viele offene Stellen gibt.

Ist ein Arbeitgeber bereit, zu bescheinigen, dass er gewillt ist, einen Interessierten nach erfolgreicher Maßnahme einzustellen, so wirkt dieser Nachweis besonders stark, weil damit ein Ende des Leistungsbezugs signalisiert wird.

Das Ziel der ausstellenden Stelle ist, wie gerade erwähnt, den Leistungsbezug zu beenden. Daher sollten alle Begründungen auf dieses Ziel hin ausgerichtet sein.

Vorsicht bei geplanter Selbstständigkeit! Dies gilt als Argument nur begrenzt, weil das Risiko als Unternehmer doch wieder im Leistungsbezug zu landen, als recht hoch eingestuft wird.

Bei Verweigerung des Gutscheins können auch bei Kannleistungen, Rechtsmittel eingelegt werden. (Widerspruch)

Wichtig: Die Bewilligung des Gutscheins verpflichtet bei Abgabe an einen Träger zur Teilnahme an der Maßnahme. Abbrüche ohne zwingenden Grund, können dazu führen, dass das Amt das Geld zurückfordert.