Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von ChaZe, 24. Juli 2010 .

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  1. 24. Juli 2010
    Tach Mädels,

    ich würde gerne wissen, wie das ist wenn ich als Schüler (Gymnasium) bei meiner Mutter ausziehen will und eine Wohnung oder WG gründen möchte.

    Noch bin ich 17, aber sobald ich 18 bin kann ich selbst entscheiden.
    Meine Eltern sind getrennt und leben es auch.

    Also wenn ich nun bei meiner Mutter ausziehen will (in eine eigene Wohung) und weiter zur Schule gehen möchte, werde ich dann finanziell vom Staat unterstützt?
    Das Kindergeld bekomme ich dann sicherlich und auch Geld durch meine Eltern aber ich würde gerne mal wissen ob ich z.B die Miete vom Staat bezahlt kriegen kann oder so.

    Nur mal so, beide Elternteile arbeiten.

    Danke.
     
  2. 24. Juli 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler)

    Guck mal hier nach habe das selbe Problem(Also mit der Wohung und so da steht was dir zu steht)
    Probleme mit den Eltern! - RR:Board

    Vllt. hilft dir das
     
  3. 24. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler)

    ausziehen kannst du sicherlich.
    nur die frage ist, ob du es dir leisten kannst!? auch eine WG kostet genug. da wird das kindergeld niemals ausreichen. ich kann mir nicht vorstellen, dass ein schüler vom staat geld bekommt, da er noch nichts geleistet hat um solche ansprüchen gelten zu machen ( außer kindergeld ).

    mfg
     
  4. 24. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    moved to finanzen
     
  5. 24. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler)

    du kannst beim staat wohngeld beantragen (musst aufs rathaus gehen)
    Bafög kannst auch beantragen
    wenns dann immernoch nicht reicht dann such dir nen kleinen 400 EUR Job. hab ich damals auch so gemacht. hab aber kein wohngeld bekommen weil ich zu viel geld im monat hatte XD
    btw bafög musste teils wieder zurückbezahlen
     
  6. 24. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler)

    Schülerbafög muss man nicht zurück zahlen...
    Nur Studentenbafög

    btw.:
    Wenn du bei deiner Mutter leben könntest und dort keine unzumutbaren zustände herrschen, dann wäre es mir persöhnlich neu, dass du unterstützt wirst..
     
  7. 25. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler)

    jupp, so sieht es aus. fürs schülerbafög muss zwingend ein wichtiger grund vorliegen, weshalb du da nicht mehr wohnen kannst. hier mal ein auszug:

    Q: Schüler-BAföG - Förderung von Schülern
     
  8. 25. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    Warum werden eig immer wieder solche threads aufgemacht?
    Mach dir bei den Ämtern beratungstermine und danach weißt du alles was du wissen musst.
    Die verweisen dich auch gleich an die richtige Stelle und geben dir alles notwendige an unterlagen USW mit.
     
  9. 25. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    Stimmt leider nicht ganz.

    In vielen fällen wird man schlecht oder gar nicht beraten. Es heißt einfach nur "nein es gibt keinen Zuschuss". Also ist es nicht schlecht sich hier Infos zu holen.

    --

    Es gibt eine Möglichkeit die du machen kannst wenn deine Mutter "mitspielt".

    Ihr könnt z.B. beim Jugendamt vor stellig werden wo Ihr schildert das es mit dem zusammen Leben nicht mehr geht da ihr einfach nicht miteinander auskommt. Dann müsst ihr euch evtl. durch Therapien quälen bis ein Erfolg zustande kommt. Wichtig ist nur das deine Mutter dabei mitspielt. Wenn nicht, hast du keine Chance mehr.
     
  10. 28. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    Dazu muss ich sagen da musste auch Glück haben das du einen guten Beamter triffst weil nicht jeder ist bei den Ämter net und hilfsbereit bzw. wissen selber nicht wo wie was läuft.Habe selbst schon die Erfahrung gemacht.
     
  11. 28. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    Ich denke das wird kritisch, das Jugendamt versucht dich sicherlich bei deinem Dad unterzubringen, aber ich kenne eure familiäre Vorgeschichte.

    Aber nur aus larifarie zusagen ich werde bald 18 und möchte ausziehen geht eigentlich gar nicht. Denn mMn ist es zuhause echt am besten. So viel Luxus bekommst du so schnell nie wieder.
     
  12. 29. Juli 2010
    AW: Eigene Wohnung mit 18 (Schüler) - finanzielle Unterstützung?

    Solange du unter 25 bist und dein leben nicht komplett selbst finanzieren kannst gilt:

    - Es gibt keine Unterstützung, wenn du bei deinen Eltern wohnen kannst.

    - in Härtefällen ( z.B. wenn Gewalt im Spiel ist, pure Schukane,... ) , hilft bis 20 J. das Jugendamt/sozialer Dienst.

    Solange man zu Hause wohnt, hat man sich auch dann an Regeln zu halten, wenn man 18 oder älter ist. Die Eltern haben Hausrecht.

    Was darksidedance geschriebenhat, trifft mit Sicherheit nicht zu!

    Es ist völlig egal, ob Sachbearbeiter nett sind oder nicht. Das Nette erleichtert den Umgang, macht jedoch niemals einen Weg frei. Alle Sachbearbeiter haben sich an ihre Vorgaben zu halten!

    Erfragen solltest du IMMER alles schriftlich. Für ALLES solltest du schriftliche Anträge stellen. Nur dann ist gewährleistet, was beantragt und genehmigt/abgelehnt wurde. Mündlich abgesprochene Dinge haben keinerlei Bestand. Den Fehler machen leider Viele, weil sie meinen, so etwas abkürzen zu können. Letztendlich haben sie aber dann nichts in der Hand.

    Idealfall: Deine Eltern unterstützen dein Vorhaben und finanzieren es auch.....

    Warum willst du ausziehen?
     
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