Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Igor, 12. Juli 2007 .

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  1. 12. Juli 2007
    Hi,

    Die Bullen ham mich und nen Freund mit so ca ~5 g weed erwischt.
    Ich hab aufgehört mich drüber aufzuregen, wenn man verliert, verliert man, damit kann ich leben, ich bin alt genug und wusste von Anfang an worauf ich mich einlasse...

    aber
    hab jetz den obligatorischen Brief bekommen, blabla Vorladung blabla, also ich bin 17 und die haben mir in dem Schreiben nahegelegt, zu soner Suchtberatung zu gehen, dies könnte strafmildernd ausfallen und evtl wird das Verfahren dann eingestellt (was eigtl bei der geringen Menge und Ersttat sowieso passieren sollte...)

    Dann soll ich noch ins Polizeipräsidium kommen, Vorladung halt - ich hab mich informiert und gehört, dass es am besten sei, die Aussage zu verweigern. Ich will mir aber nicht den Unmut der Beamten einfangen und will die besten Vorraussetzungen dafür schaffen, dass das Verfahren fallengelassen wird.

    Deshalb wollte ich so ein Suchtberatungsseminar besuchen, um die Bullen zu besänftigen - und ich wollte die Aussage verweigern, die Vorladung aber wahrnehmen, um nen guten Eindruck zu hinterlassen

    Ich und mein Freund sind 17, erstes Mal erwischt, kommen aus einem Bundesland, auf das ich nicht näher eingehen will, aber welches zu den tolerantesten Bundesländern gehört, was BtmG angeht (UNGLEICH Bayern)

    Frage:
    Ich hab schlauerweise den Brief abgefangen, meine Eltern sollen besser mal nix davon wissen - jetz wo ich die Vorladung hab, MUSS ichs denen dann sagen, oder is das ok wenn ich mich einfach in den nächsten Bus setze, zur Suchtberatung und Vorladung fahre und das Verfahren eingestellt wird OHNE das sie je was davon erfahren haben (Dass es besser wär, wenn sies wissen, ist mir auch klar, bitte erspart euch deswegen Moralapostelattitüden)?

    Wollte demnächst auch mit dem Führerschein anfangen (habe NOCH NICHT angefangen), hat das Konsequenzen diesbezüglich?


    Ich werde gerne BWs raushauen wenn ich mir etwas Trost in Form von hilfreichen Antworten spendet :/


    mfg

    EDIT:
    Das mit der Suchtberatung ist KEINE THERAPIE oder so, es ist FREIWILLIG und sone Art SEMINAR
     
  2. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    also das mit der vorladung und so wirst du wohl noch verheimlichen können, aber wenn du einen gerichtstermin bekommst(was durchaus passieren kann ) musst du mit deinen eltern da antanzen weil du noch keine 18 jahre alt bist. und ich weiss auch nicht ob du für deine terapie noch die unterschrift von deinen eltern brauchst. denke schon am bestene infach sagen die reagieren nit so schlimm wie man es sich vorstellt, und wenn doch dann gehts max 2 std zuhause rund( dann wissen die nichtmehr was die sagen sollen ) und dann ist das auch wieder ok.

    mfg ich
     
  3. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Also:

    Es steht in Gefahr, dass du mit den Führerschein diesbezüglich anfangen kannst, denn wenn man eine Anzeige bezüglich betäubungsmittel hatte, die Fahrschule kann das einholen, dann kommt es so, dass sie dich nicht zulassen, weil du als "abhängiger" hingestellt wirst. Es gab einen Fall, da war ein Mädchen bei ihrer Freundin, hat aber nichts mit dem Cannabiskonsum zu tun, die Polizei haben die Freundin gebustet, von den Mädchen die Personalien mitaufgenommen und dann wurde sie nicht beim Führerschein zugelassen, sodass sie erst MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) schaffen musste. Doch du kannst ja mal bei der Polizei im "Verfahren" das nachfragen oder danach googlen.

    Deine Eltern würden nicht davon erfahren wenn du alleine dort hingehst, wenn es dann sowieso fallengelassen wird, dann ist das ja mit den Briefen usw aus

    Höchstwahrscheinlich wird bei der Menge das eh fallengelassen, bleibt halt nur bei einer Verwarnung, nochmals und du kriegst (bei höherer Menge) Jugendknast für paar Wochen...

    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen,
    Scratch
     
  4. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    wenn du ne aussage machen sollst dann müssen deine eltern das unterschreiben da du ncith volljährig bist ( war bei mir jedenfalls so)
    also werden deine eltern das wohl oder übel mitbekommen. sry.

    btw hat mir mein anwalt auch geraten zu tat nichts auszusagen, weil man das ncoh vor gericht machen kann.
    da ging aber um was anderes als um verstoß gegen btmg.

    ich denke auch dass das fallengelassen wird oder du höchstens n paar sozis machen musst.
     
  5. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    geh aufs siminar und mach den eindruck dass du aufmerksam zuhörst

    danach kannse zu den bullen gehn und einen auf einsichtig machen und dennen verischern dass es dir ja sooo leid tut
    und bei 5g weed wird man das verfahren bestimmt einstellen

    ich an deiner stelle würde es meinen eltern sagen ... die sind sonst viel schlimmer wenn dies nicht von mir sondern von den bullen erfahren ... auch wenns doof klingt ... iwann kommts eh raus^^
    ich glaube mal nicht dass es konsequenzen bezüglich des führerscheins gibt ... ihr seit ja zum 1. mal aufgefallen
    und auch wenn ihr verurteilt werdet (was ich nciht glaube) bekommt ihr bestimmt nur einpaar sozialstunden

    naja viel glück =P
     
  6. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Kann man denn die Aussage TEILWEISE verweigern?

    Also wenn der mich fragt, obs mir leidtut blabla dann erzähl ich dem sonstwas, aber wenn der mich zB fragt, wo ich das herhab -> kann ich DIESE Frage dann verweigern?
     
  7. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    ja diese ausage kannst du verweigen und machen auch die meisten .
    als ich würde es nicht sagen.

    mfg ich
     
  8. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    bei den bullen MUSST du garnichts sagen...

    wenn du als ANGEKLAGTER vor gericht bist MUSST du auch nichts sagen.

    du MUSST nur was sagen wenn du als ZEUGE vor gericht bist.

    //edit

    mach das mit der suchtberatung auf jeden fall. nicht wegen der anzeige, wenn du nicht aus bayern oder bw kommst wird das sowieso fallengelassen. aber wegen führerschein, ich weiss nicht inwieweit sowas berücksichtigt wird aber du solltest was probleme mit der führerscheinstelle angeht jede möglichkeit nutzen diese zu vermeiden.
     
  9. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    stimmt zur tat musst du ncihts aussagen nur deiner personalien etc
     
  10. 12. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    kurze Frage noch:

    Bei der Vorladung von Minderjährigen, muss da ein Elternteil mitkommen zur Vorladung?!
     
  11. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    ja.. also ich wurde wegen körperverletzung zur bullerei geladen.. da war ich 17.. da musste meine mutter auch mit kommen.. man war dass .. die muss auch was für dich unterschreiben.. ich wollte es auch geheim halten aber ging nicht.. aber sag bei denen nix zur tat. dass kannst du vor gericht. sonst ist die chance viel größer dass sie dir dass wort im mund umdrehen...X(
     
  12. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    geh auf das seminar und sagt dann das jedem 2,5 gehören dann wirds fallen gelassen ... wenn du briefe abfangen aknnst musst du deinen alten wohl nix sagen nur es kann halt durchaus sein das da noch was schriftliches kommt..
     
  13. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    also ich (17) war bisher 2x bei den bullen..

    1x als täter, da musste ich mit einem erziehungsberechtigten
    antanzen

    1x als zeuge, konnte jedoch alleine die vorladung wahrnehmen,
    ohne erziehungsberechtigten...

    aber eigntl. müsste das doch in dem schreiben stehen, dass du von
    der polizei erhalten hast, ob du jetzt mit elternteil erscheinen musst oder net..
     
  14. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Davon stand da nix.


    Ist es, wenn ich die Aussage verweigern will, trotzdem besser, dort zu erscheinen und die Vorladung wahrzunehmen? Sehen die Bullen das als eine Art "Wohlwollen" - oder ist das wirklich egal ob ich da hin gehe oder nicht, solange ich die Aussage verweigere?
     
  15. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Also die Bullen sind nur die Exekutive Gewalt, der Richter entscheidet was Sache ist. Für das wohlwollen der Bullen brauchst du also nicht sorgen, verweiger einfach immer deine Aussage und alles wird gut.
     
  16. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    qalso ich denke deinen führerschein kannste ganz normal anfangen, wenn du möchtest, darauf wirkt sich das normalerweise nicht aus.

    zu der suchberatung würd ich auf jedenfall gehen. sieht so aus als würdest du aus deinen fehlern lernen und es ernst nehmen u.s.w ....

    und zur vorladung auch gehen ... da wird dir im enddefekt nicht viel passieren, wenn schon im brief was mit suchtberatung stand ... vielleicht noch paar sozialstd. und das war's ....

    mfg
     
  17. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    wie der strichcode schon sagte.. ab in müll mit dem brief .. musst da nicht hin

    und bei 5 gr. *pff* wirds eh jeder vernünftige Staatsanwalt einstellen, da zu geringes öffentliches Interesse. Die ham auch noch was anderes zu tun.
     
  18. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Also zur Drogenberatung würde ich auf jeden Fall gehen, weil es das Strafmaß mildern kann. Ansonsten würd ich sagen, dass ich viel Sport mache und im gegebenen Fall eine Urinprobe abgeben, die natürlich clean sein muss... Deine Erziehungsberechtigten müssen beim Gerichtstermin übrigens anwesend sein. Bei 5g wird in einem "toleranten Bundeland" nicht viel allzu passieren (im schlimmsten Fall vorbestraft). Außerdem denke ich geht eine Meldung an die Führerscheinstelle.
     
  19. 13. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Meine meinung sag es deinen eltern
    am besten dem elternteil der etwas lockerer ist^^


    Als kleine hilfe die 5g intressieren dir n scheiß auch du bist für die sowas von uninteressant.
    Die wollen nur wissen von wem du das hast!
    Und das musst nich sagen.
    Klar sie werden versuchen zu drohen und was weiß ich aber das darfst nicht ernst nehmen AUF KEINEN FALL!
    Denn machen können die nix und wird auch eingestellt weil was sind 5g^^

    Also viel glück

    ach ja scheiß auf die drogenberatung weil wenn nochmal gebusted wirßt ist das noch ne möglichgeit rauß zukommen^^
     
  20. 14. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Hey,

    deinen Alten das Ding zu verheimlichen finde ich ... mindestens uncool, klar - die werden nerven, aber das werden sie wohl auch - und eher mehr - wenn du auf heimlich machts.

    Den bullen einen vorspielen ... sorry, aber hälst du dich für so abgebrüht? ... und warum bist du dann erwischt worden?

    ... genug tröstende Worte???

    Zum harten Rechtskram: Als "reumütiger Einzelkämpfer" würde ich da nicht auflaufen. Wenn Du jemanden in deinem Kreis hast, der am besten eine juritische Ausbildung hat, solltest Du den mitschleppen ... aussagen - nicht um Kopf und Kragen reden - ist ein Unterschied! Helfen könnte auch der Kontakt zu einem Streetworker, der mit dir zu den Cops geht.

    Also: ***** zusammenkneifen und durch ... hilft nix.

    Gruß L.A: (... auch schon durch)
     
  21. 14. Juli 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Ich weiß nicht was ihr so sagt , also mein Kollege wurde gebangt mit 0,5 und durfte 50 Sozailstunden machen und war nicht vorbestraft .
    So ist das bei uns in PB NRW . :angry:
     
  22. 14. Juli 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    ich denke mal, dass wird bei der menge fallengelassen
    ich würde nicht hingehen, aus zwei gründen. erstens wollen die dir da nur an den karren fahren, was ohne aussage schwieriger ist
    zweitens wollen die wissen, woher das kommt, deswegen wollen sie dich eigentlich sehen.
    ALSO GEH AUF KEINEN FALL DAHIN!!!!!
    bullen sind nicht deine freunde, egal wie kumpelhaft sie tun
    wenn wirklich ne anklage kommen sollte, dann hol dir nen anwalt, der regelt das
    wegen führerschein würde ich mir keine sorgen machen, das kannste dann immer noch sehen
    wegen deinen eltern, die kriegen das eh mit, hast du halt pech gehabt.

    edit: siehe auch mal hier Zum Thema Rechtsberatung - RR:Board
     
  23. 4. August 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    Die werden nur nen Urintest machen und im Urin isses nach 4 Wochen weg..

    Greez raphus
     
  24. 4. August 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?


    Ein Tipp:
    nimm qauf jeden fall die eltern mit und die solln denne sagen das du dadurch harte konsequenzen spürst und so... weil dadurch bewertet dich der beamte der deine aussage aufnimmt besser und das verfahren wird eher eingestellt!
    hoffe ich konnte dir n bischen helfen
    mfg BlackDeath
     
  25. 11. September 2007
    AW: Polizeiliche Vorladung wegen Cannabis - und jetz?

    wenn du mit 5 gramm ganja hoch genommen wirst und das gewicht der konsumeinheiten unter dem ländertypischen gewicht, das als "eigenbedarfsmenge" angesehen wird, liegt und man sich auch sonst nichts hat zu schulden kommen lassen, ist das öffentliche interesse zu gering und die verhältnismäßigkeit für eine weitere strafverfolgung nicht mehr gegeben. somit wird das verfahren dann eingestellt, ohne dass man sich dazu jemals selbst hätte äußern oder vorsprechen müssen.....
    dass du doch ne vorladung bekommen hast, deutet, schätz ich jetzt mal, entweder darauf hin,
    1. dass du dir schon vorher was hast zu schulden kommen lassen bzw. schon polizei- bekannt warst,
    2. dass die situation, in der ihr da gecatched wurdet, nich ganz eundeutig war (wenn ihr z.b. weggelaufen seid, kann das glaub ich schon als widerstand gegen die staatsgewalt angesehen werden; vielleicht wars nicht ganz eindeutig, wem von euch die 5 gramm gehörten),
    3. oder aber dass die euch echt in einer gegend angetroffen haben, in der es sich für die staatsanwaltschaft lohnen würde, einen namen am besten mit adresse von euch zu bekommen....
    ist in jedem fall schon ungewöhnlich, dass du zu denen aufs revier musst bzw. musstest - der thread ist ja schon 2 monate alt. poste hier doch mal, wie es dir ergangen ist........
    denn weil ja alle meinten, eine gerichtsverhandlung sei nicht so schlimm: klar, kann man es verkraften, ein paar soziolstunden abzuleisten... aber da die verfahrenskosten, sollte es zu einer verurteilung kommen, je nach dem auch in die region jenseits der 500 euro kommen könnten (jaja, richter, anwälte, zeugen bzw. polizisten wollen ja alle bezahlt werden), sollte man das find ich nich auf die ganz leichte schulter nehmen - auch wenn ein solches szenario in eurem fall wohl eher unwahrscheinlich ist und bei jugendlichen ohnehin von einer auferlegung der angefallenen kosten abgesehen werden kann.....
     
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