[Thema] BPjM - Kriterienkatalog für Idizierungen geändert

Dieses Thema im Forum "PC & Konsolen Spiele" wurde erstellt von BatZzn, 12. Februar 2008 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 12. Februar 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    BPjM - Kriterienkatalog für Idizierungen geändert

    Still und heimlich scheint die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Kriterien für die Indizierung von Computer- und Videospielen geändert zu haben. Aus ursprünglich vier Indizierungsgründen wurden sechs. So entscheidet die BPjM in Zukunft für eine Indizierung bei

    - Unsittlichkeit,
    - zu Gewalt anreizender Wirkung durch Gewaltdarstellung,
    - Anreizen zum Rassenhass oder Verherrlichung der NS-Ideologie,
    - Diskrimierung von Menschen,
    - Verherrlichung oder Verharmlosung von Drogenkonsum sowie
    - schwerer Jugendgefährdung.

    Die genannten Gründe sollen in den vergangenen Wochen in Fachkreisen diskutiert worden sein. Bisher standen die Gewaltanwendung seitens der Spielfigur, die aufwändige Inszenierung von Gewalt, komische oder zynische Bemerkungen während der Verletzungs- und Tötungsvorgänge sowie Belohnungen von Verletzungen und Tötungen im Fokus der BPjM.

    Gerald Jörns, Diplom-Pädagoge und USK-Gutachter hat sich die neuen Richtlinien im Auftrag der Kollegen von Golem.de genauer angesehen. Jörns sieht in den Kriterien brisantes Diskussionspotential. So müssen in Zukunft auch ethische Fragen und nicht mehr nur die pure Gewaltdarstellung bei der Prüfung zur Indizierung gestellt werden. Auch die weitreichenden Interpretationsmöglichkeiten der neuen Richtlinien kritisiert Jörns. Seine vollständige Ausführungen zum Thema lest ihr direkt bei Golem nach.

    Krawall.de

    Edit:

    Shit, gibts schon ausführlicher, ich mach dann mal zu...

    /threads/neue-indizierungsgruende-fuer-computer-und-videospiele.386142/
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.