Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von NoEscape, 24. März 2007 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 24. März 2007
    Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Erst vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht besitze, Online-Durchungen durchzuführen, obgleich der Bundesgerichtshof am 31. Januar dies untersagt und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage gefordert hatte. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, mitgeteilt, dass nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch der Militärische Abwehrdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits die Rechtsgrundlagen „für eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung“ besitzen. Im Inland würde der BND von seinen Befugnissen aber keinen Gebrauch machen. Die Anfrage hat der parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), beantwortet.
    Anzeige

    Ob die genannten Dienste bereits Online-Durchsuchungen durchfühtren, geht offenbar aus dem Schreiben nicht hervor. Wieland ist jedoch der Überzeugung: "Die Geheimdienste hacken bereits, ungeniert und unkontrolliert." Er fordert die Bundesregierung auf, die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Für Wieland wird damit Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt, da es sich bei Online-Durchsuchungen auf Festplatten heimischer PCs um ein Eindringen in Wohnungen handelt. Überdies sei mit dem Eindringen in Computer auch nicht der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" gewährleistet. Wieland moniert, dass die Online-Durchsuchungen, so sie denn bereits praktiziert werden, unkontrolliert stattfinden würden. Weder liege für sie eine Genehmigung eines Richters vor, noch werde sie von der G-10-Kommission kontrolliert. Das sei ein Skandal.

    Gegenüber Spiegel Online wies ein Sprecher des Bundesinnenministeriums die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Gesetzeslage: "Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist für jedermann offen und lesbar. Was die konkrete Tätigkeit der Nachrichtendienste angeht, berichten wir aber nur an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und nicht an die Öffentlichkeit. Auch das ist kein Skandal, sondern der Wille des Gesetzgebers." Dem Handelsblatt erklärte eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz auf die Frage, ob bereits Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, dass dies geheim sei. Zudem unterliege auch die Dienstvorschrift, aufgrund derer dies geregelt ist, der Geheimhaltung. Nach Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen die Verfassungsschützer nach der zur Geheimsache erklärten Dienstvorschrift "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden". Auch Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte am Dienstag bereits erklärt, die Bundesregierung sei der Meinung, für Online-Durchsuchungen bereits eine Rechtsgrundlage zu haben, betonte aber, eine "klare Rechtsgrundlage" müsse man erst schaffen. So äußerte sich auch Wolfgang Bosbach, der stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, während Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, forderte, dass der Gesetzgeber dieses Fahndungsmittel ermöglichen müsse.

    Wieland wirft der Bundesregierung vor, sie wisse sehr wohl, dass die von ihr beanspruchte Rechtsgrundlage nicht gesicherte ist. Nach dem Schreibe werde nämlich aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs geprüft, ob "gegebenenfalls ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf bei der entsprechender Informationsbeschaffung durch die Nachrichtendienste besteht".

    Quelle : Heise.de
     
  2. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Super also heißt es jetz ne Externe Hdd kaufen -.-
    Omg ich fang fang an Deutschland langsam richtig zu hassen....
    Anstatt die sich um wichtigere Probleme kümmern, ne da kümmern die sich um so ne kleinigkeit!
    Was werden sie wohl mehr entdecken? Raubkopierer oder Terroristen?
    Wenn man gaaaaaaaaaaaanz lange nachdenkt kommt man auf die Antwort..

    TERRORISTEN NATÜRLICH!


    Naja vom dem nächsten Geld wird erstmal ne Externe Hdd gekauft -.-

    Was fürn Scheiss..echt...

    Aber Thx für die Info!

    Gr33tz PhyT0n
     
  3. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    was bringt dir ne externe HDD ? solange die an deinem PC is finden die sowieso raus was drauf is und die werden da bei solchen sachen auch sicher ned nach Warez suchen
    Anklage wäre ja dann eh ein Problem weils ja in Deutschland rechtlich noch umstritten ist
     
  4. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    normalerweise hat man auch eine externe festplatte nicht am pc angeschlossen.

    b2t
    ich hoffe sie lassen kleine fische in ruhe...wäre ja extrem , wenn die dich wegen einen game, film usw. drankriegen.
     
  5. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Hey,


    naja......bald kommt ein Gesetz raus, wo es dann heißt das jeder einen Schlüssel zu seiner Wohnung bei der für Ihn zuständigen Polizeidirektion abzugeben, damit die jederzeit alles durchsuchen können.

    Das ganze Gesetz ist der totale Blödsinn....wäre ich ein Terrorist würde ich allerspätestens jetzt Sicherheitsvorkehrungen treffen und die grünen Männchen damit an n.
     
  6. 24. März 2007
    Die Mär der legitimen Online-Durchsuchung

    Die Mär der legitimen Online-Durchsuchung
    Seitdem gestern der FDP Abegordnete Hartfrid Wolff zusammen mit der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz in einer Pressemitteilung von seiner Anfrage bei der Bundesregierung bezüglich der Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" und deren Beantwortung durch die Bundesregierung berichtete – die Wolff beide ruhig mal im Original wiedergebene könnte – stolpere ich heute immer wieder über die gleichlautende Schlagzeile Verfassungsschutz darf Computer durchschnüffeln wie bei der Netzeitung. Die Pressemitteilung der beiden Politiker trug noch den treffenderen Titel "Online-Durchsuchungen schon jetzt legal?" Aber so schnell kann's gehen.

    Die "Bundesregierung" sieht laut Wolff eine Rechtsgrundlage für den Bundesverfassungsschutz zur Anwendung von "Online-Durchsuchungen" in § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutz-Gesetzes:
    Was dazu anzumerken ist:
    1. Die Aussage der Bundesregierung ist eine Meinung sonst nichts. Wie es bereits in der Pressemitteilung heißt, zweifelt selbst das Bundesinnenministerium daran, ob es sich bei § 8 (2) um eine Rechtsgrundlage handelt: "Ob das als rechtliche Grundlage ausreicht, ist mehr als zweifelhaft, wie das Innenministerium ja auch sofort einräumt."
    2. Wenn man die "Online-Durchsuchung" als Platzhalter für technische Mittel und Methoden nimmt, mit denen verdeckt und unersichtlich für den Betroffenen über einen unbestimmten Zeitraum auf persönliche Daten Zugriff genommen wird bzw. nehmen muss, weil die Funktionalität und Realisierbarkeit von "Online-Durchsuchungen", "Bundestrojanern" & Co. ja gar nicht feststeht und dann der Passus "Methoden, Gegenstände und Instrumente" ausreichen würde, um "Online-Durchsuchungen" zu legitimieren, würde alles Denkbare an heimlicher technischer Überwachung durch Nachrichtendienste möglich.

      Das soll nicht so sein und deshalb gibt es schon mal die Einschränkungen durch die Aufzählung von Mitteln. Unter den Mitteln werden nicht umsonst die "Bild- und Tonaufzeichnungen" als technische Mittel genannt, weil sie zu den technischen Hauptmitteln der Dienste zählen und besonders intensiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Das Einsatzmittel der technischen verdeckten Online-Durchsuchung gegen private Ton-, Text- und Bilddaten müsste dort ebenfalls stehen, um zulässig zu sein. Das gilt auch für § 9 Besondere Formen der Datenerhebung, der den Mitteleinsatz nach § 8 (2) Begrenzungen und Abwägungen unterwirft.
    3. Die Mittel und Methoden, also auch Online-Durchsuchung-artige Techniken sind in einer Dienstvorschrift aufzuführen, die Schäuble abzunicken und dem Kontrollgremium mitzuteilen hat, was automatisch zu den Fragen führt, die die Bundesregierung ebenfalls zu beantworten hätte: Ist die "Online-Durchsuchung" bereits Bestandteil einer Dienstvorschrift für den Bundesverfassungsschutz? Hat Schäuble eine derartige Dienstvorschrift abgesegnet? Über welche Informationen verfügt das Kontrollgremium? Also Herr Wolff, ran an's Werk.
    4. Zur Online-Durchsuchung hat Schäubles Kollege, der NRW-Innenminister Wolf seinerseits eine "Rechtsgrundlage" geschaffen, gegen die aber, wie den Journalisten bekannt sein dürfte, eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist. Ob es also langfristig überhaupt eine "Rechtsgrundlage" geben wird, ist bis zum Beschluss der Verfassungsrichter noch genauso offen wie die Realität der "Online-Durchsuchung" selbst.
    Was bleibt ist ein Gericht, das mal wieder die rechtsstaatlichen Grenzen definieren und setzen muss, weil deutsche Sicherheits- und Innenpolitiker dazu nicht mehr in der Lage oder nicht mehr bereit sind. Außerdem jede Menge heiße Luft der Bundesregierung und des Bundesinnenministers – ein Vortasten, ob man ein Gesetz so umbiegen kann, dass man es den eigenen Wünschen und Träumen schlechtsizend zusprechen könnte und ob es nicht wenigstens dazu taugt, die Mär von der Rechtmäßigkeit durch Presse und Medien in die Öffentlichkeit transportieren zu lassen.


    quelle: Kai Raven
     
  7. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    wenn der trojaner auf deinem pc ist dann kann er ganz schnell ne liste aller dateien von deiner Externen HDD machen der merkt das ja wenn du die anschließt
     
  8. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Ach ich denke sie haben infofziell schon viel früher den ein oder anderen von uns gescannt. Ich weiß dass es genug Leut in den entsprechenden Stellen gibt die durchaus fähig sind.Man muss immer beachten diese Hacker werden voll bezahlt für ihre Dienste und dass der Staat vor solchen eingriffen nicht zurückschreckt weiß man spätestens seit Karl Koch.
     
  9. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Normalerweise kann man ne externe HDD ja auch ganz einfach crypten
    so long
    ra!d
     
  10. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    was trotzdem wenig bringt wenn der trojaner auf eurem PC ist -.-
    denn irgendwann müsst ihr mal die festplatte entschlüsseln um auf sie zuzugreifen und sofort kommt der trojaner auhc dran
    ihr stellt euch das alle viel zu einfach vor
     
  11. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    ich würde aus ner Mücke nicht gleich nen Elefanten machen, der Bezug zu Karl Koch ist da nicht wirklich gegeben.
    Der Text oben sagt erstmal gar nichts dazu auch, da steht weder das Sie das gegen Raubkopierer anwenden wollen bzw. aktuell anwenden. Weiterhin wäre eine Rechtmäßigkeit zudem zusätzlich fragwürdig, denn Raubkopieren und Verfassungsschutz haben nichts miteinander zu tun.
    Von daher ist das jetzt mehr Panikmache als alles andere.
     
  12. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Ach Panik hab ich keine denn wer nen schlechtes Gewissen hat bei Warz der sollte es bleiben lassen. Das wissen wir glaube ich alle, aber werdne die zeiten nicht überall härter.Aber es Fehlt unserem Staat an Resourcen um die vielen kleinen fische in der public szene zu erwischen. Ich sehe es viel mehr als bedenklich an dass wir in 2-5 Jahren einen Szene haben werden die nur noch kapitalistisch sein wird.Das wird uns noch viel härter treffen als irgendwelche Trojaner die zudem laut der Softwareherstellern auch egal von wem erkannt werden und dann dementsprechend entfernt werden.
     
  13. 24. März 2007
    AW: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen

    Immer ruhig bleiben. Mit dem MAD wird wohl keiner von euch Kontakt bekommen. Außer ihr hab vllt terroristisches kritisches Material oder betreibt intensiv Wehrzersetzung.

    Immer mal ein bisschen differenzieren.

    Wer sein System pflegt und nicht jeden Softwaretrend mitrennt, der weiß auch was auf seiner Kiste abgeht und was nicht.
     
  14. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.