Die größten Abzüge in der Lohnabrechnung
Die großen „Brocken“ der Abzüge sind Sozialabgaben und Steuern. Betrachten wir diese näher:
- Krankenversicherung: Zum Jahr 2025 zahlen gesetzlich Versicherte 14,6 Prozent. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ab einem monatlichen Gehalt von 5.512,50 Euro wird keine Versicherung mehr fällig. Die Zusatzbeiträge der Kassen – 2,5 Prozent im Schnitt – werden ebenfalls geteilt. Privatversicherte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent pro Monat – diese Summe gilt bis zu einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro. Mitarbeiter und Arbeitgeber teilen sich auch hier die Kosten.
- Pflegeversicherung: Ab 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent. Bei Personen über 23 Jahren ohne Kinder gilt ein Zusatz von 0,6 Prozent. Wer fünf oder mehr Kinder hat, zahlt nur 2,6 Prozent.
- Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag liegt bei 2,6 Prozent. Auch hier wird der Betrag geteilt. Beamte, Soldaten sowie Minijobber sind ausgenommen.
Steuern auf das Einkommen
Neben den Sozialabgaben summieren sich diverse Steuern:
- Lohn- und Einkommensteuer: Dies ist die größte Steuer. Sie unterteilt sich in verschiedene Klassen. Die Einteilung ist dabei entscheidend für das Einkommen.
- Steuerklasse 1: Alleinstehende
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: Ehepaare – häufig kombiniert mit Steuerklasse 5
- Steuerklasse 4: Standardsteuerklasse für Ehepaare
- Steuerklasse 5: Für den weniger verdienenden Ehepartner
- Steuerklasse 1: Alleinstehende
- Solidaritätszuschlag: Nur Besserverdienende müssen seit 2021 noch 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer zahlen. 90 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen sind davon befreit.
- Kirchensteuer: Diese wird nur von großen Kirchen sowie einigen Freikirchen und jüdischen Gemeinden erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent; in anderen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE)
Das zentrale Element im deutschen Steuerrecht ist das „zu versteuernde Einkommen“. Hierbei werden alle Einkünfte – wie Bruttolohn oder Mieten – addiert. Anschließend ziehen wir diverse Ausgaben und Freibeträge ab. Zu diesen zählen Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Grund- und Kinderfreibeträge. Das Resultat ist das zu versteuernde Einkommen, auf dessen Basis die Einkommensteuer ermittelt wird.
Sonstiges: Zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber zuschießt, kann dies positive Auswirkungen haben:
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitnehmer können verlangen, dass ihr Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in eine Alterssicherung einzahlt. Die „Entgeltumwandlung“ bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf den umgewandelten Betrag entfallen keine Steuern oder Abgaben. Allerdings muss die spätere Rente versteuert werden.
- Vermögenswirksame Leistungen: Diese Leistungen erhöhen den Bruttolohn. Es fallen Steuern und Abgaben an. Bei bestimmten Einkommensstufen gibt es eine steuerfreie Arbeitnehmerzulage. Gefördert werden Bausparer, Bank- und Fondssparpläne sowie Lebensversicherungen.
Der schnelle Weg zum ersten Überblick
Eine schnelle Übersicht über das eigene Gehalt bietet ein Gehaltsrechner. Sowohl die Stiftung Warentest als auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe bieten auf ihren Internetseiten sogenannte Gehalts- oder Bruttorechner an. Damit haben Sie die Möglichkeit, ihr Nettogehalt einfach zu berechnen.
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